2019 Gegen die Walliser Staatsanwaltschaft
Montag, 16. März 2009

 

 

S T A A T  W A L L I S

 

STAATSANWALTSCHAFT Generalstaatsanwalt GSta                   

Nicolas Dubuis

Generalstaatsanwalt Stellvertreter GSta-Stv                                

Jean-Pierre Greter

Werden Strafanzeigen gegen Herrn Greter eingereicht, behandelt der Angeschuldigte oder seine Beamtenkomplizen diese selber – das nennt sich Antirechtsstaat Wallis. Es liegen Beweise für solch verwerfliche Amtshandlungen zur Genüge vor.  Also ist es fast unerlässlich, die Eingaben über den Bund an den Staatsrat leiten zu lassen. Dies gilt für alle Strafanzeigen gegen Mitglieder der Walliser Staatsanwaltschaft.

Rund ein Dutzend Strafanzeigen gegen deutschsprachige Gerichtspersonen aus der Walliser Justiz wurden bisher bei der Generalstaatsanwaltschaft in Sitten eingereicht, sie wurden alle vorsätzlich nicht behandelt -  eben im Sinne des geisteskranken Antirechtsstaates Wallis.

Aktuell laufen eine Reihe Anzeigen aus dem Volk gegen Herrn Greter zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens mit anschliessender Bestimmung des Schadenersatzes für die Geschädigten, die Anzeiger, die Rechtsuchenden und dgl.

Wann interessiert sich der Grosse Rat für die vielen Fallbeispiele mit krimineller Energie aus der Justiz? Der Justizrat müsste längstens installiert sein.

Oberwallis Oberstaatsanwalt

            Rinaldo Arnold

Zunächst starten hier die Anzeigen auf ein Disziplinarverfahren betreffend in einer Reihe von Fallbeispielen die Qualifikation und die Inkompetenz dieser Gerichtsperson, die mangelnde Führungsqualität, welche nach all den Skandalen in Visp ausreicht, um die Oberwalliser Staatsanwaltschaft zu schliessen, auch weil nie eine Besserung eingetreten ist.

Zu prüfen ist der Amtsmissbrauch generell und der Missbrauch gegenüber den Rechtsuchenden auf der verwerflichen Basis von Beamtenkomplizenschaft mit der zweiten Instanz in Sitten, der Strafkammer.

Weiter ist zu prüfen, welcher Schaden für die rechtsuchenden sich aus dem Fehlverhalten der Gerichtsperson ableiten lässt.

Staatsanwälte

Michaela Bürgin

Sie jung und unerfahren und für dieses Amt nicht geeignet – schon gar nicht unter einer inkompetenten Führung mit einer falschen Schule in Sachen Auftrag Staatsanwaltschaft. Empfehlung: fünf Jahre Berufserfahrung bei der Zürcher Staatsanwaltschaft sammeln . . . .

 Fabienne Jelk

Hier geht es u.a. um einen Fall Handel mit leichten Drogen, wo Frau Jelk als Seiltänzerin gewirkt hat – so Oberwalliser Anwälte. Und es kommt knüppeldick: die inhaftierte Frau ist nun auf freiem Fuss, hat aber im Arrest bleibende körperliche Schäden eingefangen – ohne eine Entschädigung durch den Staat Wallis bis jetzt. Brisant: hat Richter Martin Arnold in diesem Zusammenhang versucht, die bleibenden Gesundheitsschäden zusammen mit Juristen aus dem Oberwallis unter dem Teppich zu halten. Integritätsanwälte befürchten hier Schlimmes.

Oft wenn in einem Fall das Verfahren stümperhaft behandelt wurde, unterschreiben im Schlussurteil auf der ersten Seite oben viele Richter. So auch hier. Warum dies? Um die totale Scheisse abzustempeln und den Rechtsuchenden Eindruck zu machen? Ein Beweis für Gerichtshalunken?

Dominic Lehner

Aus einer Reihe von untersuchten Fallbeispielen war keines zu sehen, wo Herr Lehner die Ermittlungen zügig und zielstrebig führen und das Ganze zu einem Abschluss bringen konnte. Selbst in Fällen von höchster Dringlichkeit. Deshalb fragen sich die Rechtsuchenden: was macht der in Visp? Woher kommt er? Wie lange will er noch bleiben?

Die Fehlleistungen – teils in Kombination mit Rinaldo Arnold – sind erschütternd. Mit grossen Schadensfolgen für Rechtsuchende. Die Beispiele folgen.

Andreas Seitz

Was für Lehner gilt, trifft auch auf Herrn Seitz zu. Bei ihm gehen Strafanzeigen regelrecht vergessen – über Jahre – auch bei anderen in Visp – alle Fallbeispiele sind authentisch dokumentiert – bei der Organisation NEUES OBERWALLIS.

Oft schicken Rechtsuchende eine Strafanzeige voraus, um mit diesem Strafurteil dann in das Zivilverfahren einsteigen zu können – mit klaren Beweisen. Vergeblich – es liegen Beispiele vor, wo Rechtsuchende über zwei Jahre warten mussten – trotz permanenten Interventionen bei Herrn Seitz. Er hat den Überblick zu den Strafeingaben komplett verloren – er realisiert gar nicht mehr, was alles vergessen gegangen ist – wie Herr Greter als sackschwacher Organisator in Sitten, der längstens zu beurlauben ist.

Mehrere Dutzend Anzeigen wurden untersucht.

Fazit: die Oberwalliser Staatsanwaltschaft ist zu schliessen – das Outsourcing ausserkantonal ist zu starten – die Zürcher Staatsanwaltschaft sollte im gleichen Zug auch die Staatsanwaltschaft des Kt. Uri übernehmen – grässlich was da ermittlungstechnisch abgegangen ist.


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