2016-08 STRAFANZEIGE bei der Bundesanwaltschaft Bern
zur Zerschlagung eines Rings oder einer Gruppierung mit krimineller Energie, operierend unter Vorsatz (vgl. StGB) und bestehend aus
1. RAV Brig,
2. DIHA Rechtsangelegenheiten in Sitten Departement J..M. Cina Sitten, angeschuldigt Frau Isabelle Viscomi-Volken,
3. Kanatonsgericht gegen sozialrechtliche Abteilung am Kantonsgericht Frau Petra Stoffel,
4. gegen Bundesrichter und Co in Luzern Abteilungsleiter Markus Maillard Luzern.
Das Ausmass eines notorischen operierenden Ringes gegen die Arbeitssuchenden ist derart kriminell, dass alle Angeschuldigten mit sofortiger Wirkung zu entlassen und von Amtes wegen die Verfahren einer schonungslosen Aufklärung zu starten sind.
Niemand aus dem Oberwalliser Volk hält den dazugehörigen Verfahrensfall für möglich – nur einer von vielen – wo blieb hier die Aufsicht des Departementsvorstehers über die unglaublichen Methoden in seinen Abteilungen? - hier die kurze Schilderung:
Eine alleinerziehende Mutter hat anfangs 2015 zwei Teilzeitstellen, je 50 %.
Ohne ihr Verschulden verliert sie eine und geht über das RAV Brig auf Arbeitssuche. Da taucht eine Ausschreibung einer Firma Medical Help auf, die Arbeitssuchende bewirbt sich auf diese erste Ausschreibung und erhält nach längerer Zeit eine Absage. Es geht nicht lange bis die gleiche Firma eine zweite Ausschreibung vornimmt. Es entspricht der reinen Logik und eines minimalen Sachverstandes, dass die Arbeitssuchende sich nach der ersten Absage nicht mehr bewirbt. Nun folgt der Hammer der überlasteten und überforderten Angestellten beim RAV Brig: dieses zweite Nichtbewerben wird der Arbeitssuchenden als schweres Verschulden angelastet und ihr wird die Beitragsleistung für drei Monate gestrichen – total CHF 5 900.-, welche der alleinerziehenden Mutter für ihre Existenz und jene der Söhne dringend entgehen. Die Mitwirkung des RAV ist als Totalversgen zu beurteilen. Es kommt zu einer dritten Ausschreibung – immer derselben Firma. Wieder bewirbt sich die Arbeitssuchende und erhält nie eine Antwort. Was für eine Firma?
Die Arbeitssuchende wehrt sich mit Hilfe der UNIA gegen den Entscheid beim RAV – Einsprache bei der DIHA in Sitten. Frau Isabelle Volken-Viscomi war unfähig, auf das obige Thema Stellung zu nehmen. Sie faselt in ihrem Entscheid nicht relevantes Zeug, zum obigen Kernthema nimmt sie keine Stellung und weist die Weinsprache ab. Ein Akt mit krimineller Energie, wenn man bedankt, wie dringend die Mutter auf die Gelder angewiesen war. Ein Hohn. Nun was wäre im vorliegenden Fall die Aufgabe der Volken-Viscomi gewesen. Sofort den Entscheid beim RAV in der analogen Funktion einer Instruktionsrichterin aufzuheben, weil weder ein leichtes noch ein schweres Verschulden der Arbeitssuchenden vorlag.
Jetzt dreht sich der Ring mit krimineller Energie weiter – offenbar laut UNIA und anderen Organisationen in notorisch verwerflicher Manier. Am Kantonsgericht formuliert Frau Petra Stoffel einen Entscheid, der ausserhalb des Kernthemas ist und in der Argumentation mit der Vorinstanz nichts am Hut hat. Das liess sich das Umfeld der Mutter nicht gefallen – weitere Beschwerde an die sozialrechtliche Abteilung am Bundesgericht Luzern, dessen Schliessung unlängst zur Diskussion stand. Und wieder bekommt die Rechtsuchende keine Antwort auf das Kernthema – in Luzern gehe es nur noch um Verwaltungsrecht, die Beschwerde wurde abgelehnt, der Inhalt hat mit dem Vorfall in Brig überhaupt nichts zu tun. Der Ring mit krimineller Energie scheint damit zu glauben, der Fall ist erledigt.
Weit getäuscht! Es erfolgt Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft in Bern gegen Gruppierungen mit krimineller Energie. Die Antwort hier ist. Aber die Bundesanwaltschaft ist gewarnt, nichts geht mehr ohne die totale Unbefangenheit und Unabhängigkeit in diesem Verfahren.
Die rechtmässigen Beiträge waren im Frühjahr 2015 fällig. Im Dezember 2016 ist immer noch nichts in Sicht – was für ein Saustaat! Staatsfeind Nummer 1 für korrekte Bürger!
Es geht weiter – der Chef der Dienststelle Peter Kalbermatten wurde im Rahmen der Schadenersatzpflicht durch den Staat anfangs November 2016 angegangen. Aus seiner ersten Reaktion ist folgendes ersichtlich:
1. Er hat vom Fall nichts verstanden oder verstehen wollen. Die Intervention zur Zerschlagung des Rings mit krimineller Energie hat nichts damit zu tun, dass die rechtmässigen Gelder umgehend auszuzahlen sind.
2. Frau Isabelle Volken-Viscomi muss den Dienstchef mit hoher Wahrscheinlichkeit angelogen oder die Wahrheit unterdrückt haben.
3. Es ist eine Untersuchung durch den Staat Wallis einzuleiten.
4. Wo bleibt der kantonale Personalchef? Hat er je die Kontrolle über die Lohnempfänge beim Staat Wallis im Griff gehabt? Warum weigert er sich, die Anzeiger von Missständen korrekt anzuhören und die notwendigen Rückinformationen zu liefern? Muss ihm jemand beibringen, dass er die sofortigen Abklärungen und schonungslosen Untersuchungen zu den Missständen zu suchen? Personalchef beim Spital Wallis reicht bei weitem nicht, um das Personalamt des Staates Wallis zu führen!
Konsequenz:
Wenn der Dienstchef DIHA und der Departementsvorsteher DVER nicht wie schriftlich verlangt vor dem 22. Dezember 2016 mit der Geschädigten treffen und die Wiedergutmachung einleiten, erfolgt auch gegen diese Verantwortlichen Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft Bern.
Es ist ein Gebot der Stunde und des Respektes, hier in diesem Sinn sofort zu handeln – mit unglaublicher Verspätung.