2017-02 ULTIMATUM an Esther Waeber-K.
Mittwoch, 22. Februar 2017

2017 versus Esther Waeber-K.  -  Ultimatum      Feb 2017

Ultimatum

Unterlassung der Amtspflicht

Frau Eshter Waeber-K. erhält hiermit eine letzte Chance, sich zusammen mit ihrem Dienstchef mit jenen Anzeigern zu treffen, die schriftlich oder mündlich eine Aussprache verlangt haben – Frist bis Samstag 25-02-2017.

Inzwischen ist verschiedentlich durchgesickert, dass eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern ihre rechtmässigen Unterhalts- oder Sozialhilfezahlungen nicht erhalten haben – wegen einem Chaos in den entsprechenden Unterabteilungen des Departementes Esther Waeber-K.

Gegen Frau Ausderset ist ein Disziplinarverfahren zu eröffnen, die Anschuldigungen umfassen gemäss Strafrecht:

Amtsmissbrauch, Anmassung, Willkür im Amt                                               Art. 312

Ungetreue Amtsführung                                                                                   Art. 314

Kriminalisierung von Unschuldigen                                                                  Art. 260, 72 etc.

Unterdrückung von Beweisen und des wahren Sachverhaltes                       Art. 254

Hinterhältigkeit unter Vorsatz – Betrug und Betrugsversuch                          Art. 146

Vermögensschädigung unter Vorsatz                                                              Art. 151

Erpressung auf unnötigen Bürokram wegen fehlbaren Beamten                    Art.156

 

Der kantonale Personalchef ist in das Disziplinarverfahren zu integrieren!

Der Organisation NEUES OBERWALLIS (NO) liegen viele Originalakten vor.

Sollte Esther Waeber-K. die obige Frist verpassen, erfolgt umgehend Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft in Bern wegen Unterlassung im Amt und Erhalten von Unrecht gegenüber Bürgern unter Vorsatz!

 

Die Massnahme samt Ultimatum entsteht, weil sich die verantwortliche Amtsinhaberin Esther Waeber-K seit Wochen nicht gemeldet hat . . . .

Frage: sieht sie nur ihr Gehalt oder ihren Tanz auf dem Wahlparkett?

Manche merken von sich aus, wann sie abtreten sollten!

Kopie an die Erwähnten, die Staatskanzlei und den Personalchef und die SPO . . .


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