Unabhängiger Justizrat für Bundesanwaltschaft in Bern
Zwei Artikel
2017 Organisation NEUES OBERWALLIS
Bundesrat, EJPD und Parlament steht das Wasser bis zum Hals . . .
wegen der Chaosorganisation und Untätigkeit bei Bundesanwaltschaft verbunden mit scherwiegender Protektion für die angezeigten Amtspersonen aus Kantonen und beim Bund mit gezielter Unterdrückung der Eröffnung von Strafanzeigen aus dem Volk.
Logische Konsequenz – die Schweiz ist kein Rechtsstaat mehr! Jetzt muss zuerst im Inland aufgeräumt werden. Die Bundesanwaltschaft in Bern mit rund 200 Angestellten ist offenbar nicht fähig, einen ordentlichen Betrieb zu garantieren.
Von September 2016 bis September 2017 wurden über zwanzig Strafanzeigen gegen Amtspersonen aus dem Staat Wallis und beim Bund wegen schwersten Staats- und Justizverbrechen angezeigt. Eine Reihe von Gerichtspersonen und Staatsanwälten müssten sofort verhaftet werden – will man die Gleichbehandlung aus der Bundesverfassung garantieren – Volk und Amtspersonen ist gleichgestellt!
Das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft ist unfähig die Anzeigen ordentlich in Empfang zu nehmen und Sachbearbeiter zu verlangen, welche mit den Anzeigern und Rechtsuchenden aus Volk umgehend Kontakt aufzunehmen haben.
Der Volkszorn klagt an: die
Anzeiger sind endlich anzuhören, die Angeschuldigten sind zu stellen. Ihnen ist der Prozess zu machen!
Unter anderem verlangt die Organisation NEUES OBERWALLIS nun die Verhaftung ganz konkret Angeschuldigter Aus der Walliser Justiz und dem Bundesgericht – es geht um schwerste Justiz- und Staatsverbrechen – der Bund wird sich nicht aus dem Staub machen können – man krallt sich fest oder der Rechtsstaat erleidet eine Katastrophe – international!
www.neuesoberwallis.ch
2007 St. Galler Tagblatt - Justizrat für BA Bern 28. Dezember 2007
Der Vorschlag des Bundesrates, die Bundesanwaltschaft ihm zu unterstellen, stösst auf breite Kritik. Parteien und Gerichte fordern dagegen einen unabhängigen Justizrat.
St. Galler Tagblatt 28. Dezember 2007, 00:30
Die Vernehmlassungsteilnehmer sind sich einig: Die geteilte Aufsicht durch das Eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement (EJPD) und das Bundesstrafgericht sei nicht sachgerecht. Abgrenzungsprobleme zwischen administrativer und fachlicher Aufsicht seien unvermeidbar.
Gemischtes Gremium
Uneinigkeit herrscht dagegen in der Frage, wer diese ungeteilte Aufsicht ausüben soll. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer – SP, FDP, Grüne und Bundesstrafgericht – sprechen sich für einen Justizrat, respektive einen «Conseil de la Magistrature» aus. Dieses unabhängige Gremium soll aus Mitgliedern des Parlaments, der Verwaltung und der Gerichte zusammengesetzt sein.
Die Befürworter dieses Modells stellen sich damit gegen die Vorschläge des Bundesrats, die Bundesanwaltschaft der Regierung oder dem EJPD zu unterstellen. Sie befürchten die politische Einflussnahme auf die Strafverfolgungsbehörde. Die SVP unterstützt dagegen als einzige Partei die Vorschläge des Bundesrats. Im Sinne der Effizienz der Strafverfolgung sei eine solche Unterstellung zielführend. Die FDP kritisiert diese Sichtweise. Die Effizienz habe der Unabhängigkeit der Strafverfolgung nachzustehen.
Bundesgericht will nicht
Die CVP fordert als einzige das Bundesgericht als Aufsichtsbehörde – eine Forderung, die vom Bundesgericht selbst abgelehnt wird. Eine Unterstellung unter das Bundesgericht sei nicht wünschenswert, weil die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesgericht als Partei fungiere. Befürchtet wird eine Vermischung von rechtsprechender und aufsichtsrechtlicher Tätigkeit.
Die Frage, durch wen die Bundesanwaltschaft beaufsichtigt werden soll, hatte im Zuge der Affäre Blocher–Roschacher, welche von der GPK untersucht wurde, zu unerwarteter Aufmerksamkeit geführt. (sda)