2017 Notrecht über den Staat Wallis
Donnerstag, 15. Dezember 2016

anfangs 2017 erscheinen in der Webseite» www.neuesoberwallis.ch»

Artikel zur unverzichtbaren Verhängung des Notrechtes über den Staat Wallis!


die Themen umfassen:

Antrag an das EJPD, GPK des Parlamentes und an die Bundesanwaltschaft, dort liegen rund ein Dutzend Strafanzeigen gegen fehlbare Beamte aus der Walliser Justiz und dem Walliser Pseudostaatsapparates für umfangreiche Ermittlungen vor.

Begründung des Antrages mit einer Gesamtschau zum Umfang der Aktivitäten it krimineller Energie.

Zeitplan für die Ermittlungen, der Dauer des Notrechtes über den Staat Wallis in Verbindung mit einer totalen Neustruktur und ohne die bisherigen fehlbaren Beamten - also ein totaler Neustart.

Analyseprogramme und Volksbefragung (Konsultativabstimmungen) zur ÜBE PRÜFUNG zur Schaffung zweier Halbkantone, um endliche den Skandalen ein Ende zu setzen und die heute faktische Verwaltungstrennung zwischen Oberwallis und dem übrigen Kanton Wallis. Übergangsbestimmungen und Zeitraum für die mögliche Schaffung zweier Halbkantone. Ein Grossteil der Oberwalliser Bevölkerung wurde von einer Chaosverwaltung in Sitten derart über die Zeit abgequält, es hat die Nase voll von Sitten. Für das Oberwallis sind die Verwaltungszentren so oder so in Visp und Brig zu verteilen. Unter Aufsicht des Bundes sind die Führungsspitzen ausschliesslich von ausgewiesen Kompetenzträgern zu besetzen, welche die Mentalität der Musterkantone vertreten.

Der Bund hat die Bundesverfassung für das Oberwallis in vollem Umfang anzuwenden. Dem Oberwalliser Volk ist nach 200 Jahren Antirechtsstaat Wallis endlich eine qualitative gleichstehende Verwaltung vorzusetzen, wie sie die Bürger in den Musterkantonen in allen Verwaltungsbereichen geniessen können.

Der Bund hat die jetzige Oberwalliser Laien-Staatsanwaltschaft in Visp in vollem Umfang zu schliessen und die Aufgaben auszulagern, bis eine Struktur mit nachweislich kompetenten Beamten geschaffen ist, welche absolut die notwendige Erfahrung aus renommierten Staatsanwaltschaften mitbringen, in keinem Fall aus der Berner Oberländer Staatsanwaltschaft in Thun. Diese hat sich ebenfalls lächerlich gemacht.

Der Bund hat eine nationale Doktrin gegen fehlbare Staatsanwälte zu verfassen. Es geht nicht an, dass die Bürger die Straftaten nach StGB einwandfrei nachweisen und dann kommen die Bequemen und Faulen aus der Staatsanwaltschaft und sprechen Nichtanhandnahme für solche Eingaben aus. Heisst: die Strafverfolgung wegen Unterlassung im Amt ist gegen diese Justizhalunken ist zu verschärfen und schonungslos zu verfolgen – im Sinne einer nationalen Abschreckung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auf dem gesamten Territorium der Schweiz ist das Strafrecht ohne weiche Rücksicht konsequent anzuwenden. Es geht auch nicht an, dass bei Revisionen des StGB Bundesrat und Parlamentarier den Mund nicht genügend voll bekommen und wenn es dann um die Durchsetzung ihrer Gesetzesartikel geht, haben sich alle aus dem Staub gemacht. Vor werden Juristen aus Politik und Justiz immer mehr zu Schweineakademikern, deren Ausbildung das Schweizer Volk finanziert hat.

Gemäss Bundesverfassung ist dem Oberwalliser Volk ein faire Verfahren und eine korrekte kompetente Justiz zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht möglich, dem Oberwalliser Volk eine noch miserablere Justiz zur Verfügung zu stellen als jene von heute. Unprofessionell, verantwortungslos und immer wieder mit hoher Schadenszufügung für die Rechtsuchenden.

Der Bund muss die Hoheit über alle Schadenersatzklagen führen, welche gegen den Staat Wallis erhoben sind oder noch erhoben werden – und davon gibt es laut Organisation NEUES OBERWALLIS viele.

Jetzt ist die Schlagkraft des Bundes bei massiven nicht tolerierbaren Missständen in Kantonen zu testen. Bisher hat der Bund seine Verantwortung gar nicht realisiert, das gilt für EJPD, GPK des Parlamentes - die Bundesanwaltschaft Bern steht nun im Test – von den 200 Mitarbeiter sind mindestens zwei als ständige Sachbearbeiter für das Oberwallis und das Wallis zu bestimmen.

Diesmal gilt es Ernst! Internationale Organisation sollen und die Eidgenossenschaft, Bund und Kanton Wallis überwachen. Was soll das: die Schweiz meint sie müsse überall rechtstaatliche Formen begleiten und im eigenen LAND herrscht in einem südlichen Bereich der grösste Antirechtsstaat West- und Mitteleuropas. Wir zuerst -zerscht wier! So muss es heissen.

Soforthilfe durch den Bund zu leisten:

Das Oberwallis stellt aktuell 27 % der Walliser Bevölkerung dar. Weder die Walliser Exekutive noch die Aufsicht über die Justiz war bis jetzt fähig oder willig, die Summe der Anzeigen zu behandeln. Immer noch gilt hier am Rhonestrand das Prinzip des Aussitzens und nicht Lösen der Probleme – mit dem Ziel die Verjährung zu erlangen. Die Schandtaten in Sachen Verjährung haben auch das Kantonsparlament wütend gemacht – es herrschten Intrige und Komplizenschaft unter den Beamten unbegrenzten Ausnasses. Allein aus dem Oberwallis sind über hundert Fallbeispiel zu behandeln, extrapoliert man diese Zahl auf die fehlbaren Fälle im übrigen Wallis, kommen noch rund 300 Fälle dazu, welche der Bund zu untersuchen hat. Nein falsch - in Wirklichkeit liegt diese Zahl viel höher - viele haben aufgegeben, aber auch gleichzeitig jegliches Vertrauen in diesen Staat verloren, sie zählen sich nicht mehr zu diesem Staat - erschreckend!

Der Staat Wallis hat praktisch alle Anzeigen zu unterdrücken versucht - jetzt wird ihm die Rechnung gemacht!

Richtig – es handelt sich erstmals in der Schweizer Geschichte um ein Notrecht von einmaliger Sensation


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