Notstandmassnahmen auch für den Bund
1. Wenn die Bundesanwaltschaft in Bern Strafanzeigen gegen Gerichtspersonen über ein Jahr vorsätzlich unter dem Tisch hält (die Fallbeispiele der Protektion liegen vor), sind die Organisation der Bundesanwaltschaft zu zerschlagen und griffige neue Strukturen einzuführen.
Gemäss Bundesverfassung (Gleichbehandlung aller Bürger) und der Strafprozessordnung hat der Bund umgehend gegen die Bundesanwaltschaft vorzugehen. Eine schonungslose Aufklärung ist zu garantieren zur Frage: warum wurden über 20 Strafanzeigen gegen Walliser Gerichtspersonen und dgl sowie gegen Gerichtspersonen am Bundesgericht Lausanne bis heute unterdrückt und nicht behandelt?
Es liegt der Tatbestand einer perfekten Protektion vor. Und darunter ein angezeigtes Justizverbrechen, welches die gesamte Justiz im Wallis und am Bundesgericht erschüttern muss!
Vom Gesamtbundesrat, EJPD und von der GPK des Parlamentes werden harte Konsequenzen gegen die Bundesanwaltschaft in Bern gefordert! Sie haben schliesslich die angeschuldigten Gerichtspersonen mit äusserst krimineller Energie beim Bundesgericht eingesetzt.
2. BR Simonetta Sommaruga ist eine Lachnummer, die nicht mal bei ihrem Abgang aus dem Bundessrat realisieren wird, was die wichtigsten Aufgaben bei einem EJPD sind.
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat in erster Priorität die gesamte Schweizer Justiz zu beherrschen und hier eine vollständige Aufsicht zu garantieren.
3. Die faulen Strukturen, das Organisationsdefizit und die systematische Bereitschaft von Gerichtspersonen in einem Komplizennetz für Justizverbrechen (nicht übertrieben) verlangen nach einer Zerschlagung der heutigen Methoden am Bundesgericht – zudem ist das Niveau laut Zürcher Staranwälten seit Jahren laufend sinkend – vor allem was die mittleren oder kleineren Fälle betrifft, die nicht durch die Medien gehen.
Dazu bedarf es:
4. Der gesamte Migrantenzirkus ist in einem eigenen Pool dem Gesamtbundesrat zu unterstellen.
5. Mit dieser Entlastung erhält endlich die Aufsicht über die Schweizer Justiz ihren Stellenwert. Es ist ein nationaler Justizrat und eine Meldestelle für Missstände im Lande einzuführen, der als Stabstelle dem Gesamtbundesrat unterstellt ist. In der Webseite des EJPD ist endlich die eigentliche Aufgabe über die Schweizer Justiz darzustellen.
6. Es ist wie im Fall Wallis das Notrecht auf unbestimmte Zeit zu verhängen. Alle Kantone werden stärker auf saubere Rechtspflege kontrolliert. Die Willkür und Arroganz von Gerichtspersonen und dgl. ist umfassend zu vernichten.
7. Die Rechtsfakultäten an den Universitäten müssen ein Fach Rechtsethik und Anwendung des Anwaltsgesetzes einführen.
8. Auf Grund der zahlreichen Fälle von Inkompetenz der Juristen ist die «allgemeine Anwaltsperson» abzuschaffen – es gibt nur noch die Spezialisierung – also nicht wie im Oberwallis, wo eine Anwaltsperson alles und nichts kann, derart dass das Volk nur noch lachen muss und Unfähigkeit der Anwälte schon fast an den Fassaden zu lesen ist. Anwalts- und Gerichtspersonen ist zu verbieten, Fälle anzunehmen für die sie niemals geschaffen sind.
9. Die Notariatspflicht ist in allen Kantonen abzuschaffen. Die Notariate haben jeden Vertragsantrag vorgängig zu prüfen – also können diese auch gleich den Entwurf des Vertrages übernehmen wie es der Kanton Zürich seit langem anbietet und beherrscht.
10. Die Verschreibungsgebühren für den Staat sind einer Obergrenze zu unterstellen – egal wie die Finanzsituation eines Kantons ist. Der Kanton Zürich hat die Gebühr null – das freut die nächsten Generationen beim Erben.
11. Es ist ein «Volksgesetz» auszuarbeiten: unter dem Titel «Haftung und Verhaftung von Gerichtspersonen mit krimineller Energie in der Justiz». Damit soll der Justizterror mit einem Schlag wirksam begraben werden.
Das Urheberrecht dieses Artikels und politischen Programmes liegt beim Expertenteam der
Organisation NEUES OBERWALLIS August 2017