Unerhört aber wahr . . . .. nur im Kantons Wallis möglich . . .. .
Angezeigte Gerichtspersonen behandeln die gegen sie gerichteten Strafanzeigen selber oder wirken im Hintergrund mit.
Wie ist dies möglich?
Nach rund einem Dutzend Strafanzeigen gegen deutschsprachige Gerichtspersonen aus der Walliser Justiz gehen dieser die unabhängigen Staatsanwälte aus. Sie müssen die gegen sie gerichteten Strafanzeigen selber behandeln.
Es gibt keinen ähnlichen Dreckstaat unter den Schweizer Kantonen, welcher eine derartige Beamtenkomplizenschaft in der Justiz praktiziert und in der Ausweglosigkeit einfach die Strafanzeigen nicht nach den Schweizer Standards behandelt – das hiesse auch Eintreten auf die Strafanzeigen gegen die angezeigten Gerichtspersonen.
Dem Grossen Rat – immer mehr Schattenkabinett- wird hier die Frage gestellt:
Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich – haben die Walliser Justizhalunken Sonderrechte?
Der Grosse Rat muss umgehend mit einer PUK kommen, die sich mehrheitlich aus ausserkantonalen Fachkräften zusammensetzt. Es kann auch als Sofortmassnahme ein Justizrat vorgeschoben werden, der nicht im Justizgebäude - besser gesagt Chaos-Bunker – angesiedelt ist.
FRAGE der Redaktion:
Ist die JUKO für das Mittel- und Unterwallis halbe geeignet, für das Oberwallis mit den vielen Strafanzeigen gar nicht? von den sprachlichen Fähigkeiten her gesehen!
Die Redaktion weiss mehr . . . . .