Entzug der Anwaltspatente
Sonntag, 30. November 2014

Oberwallis

Auf Grund einer Reihe von Vorfällen in der Vergangenheit sind die Anwaltspatente bei rund der Hälfte der Oberwalliser Anwaltspersonen einzuziehen. Es haben sich dramatische Zustände und verwerfliche Methoden bei den fehlbaren Anwaltspersonen als Selbstverständlichkeit entwickelt – derart, dass man immer wieder von strafbaren Handlungen sprechen muss.

Nach dem Entzug der Anwaltspatente organisiert der Staat Wallis über eine Expertenkommission Kurse zur Einhaltung der Normen aus dem Anwaltsgesetz und Berufsethos und zur Vermeidung jeglichen Missbrauchs der Rechtspflege inkl. der Tarifordnung für Gerichte und Anwaltspersonen – simulierte Arbeit ohne Leistung Ergebnis darf  ab sofort nicht mehr verrechnet werden. Jegliche Zuwiderhandlungen sind der Aufsicht über den Walliser Staatsapparat umgehend zu melden – dieser hat die Konsequenzen zu ziehen – ohne Beamtenkomplizenschaft – Juristen, diese ist Abgeschafft – ab sofort.

Der Anwaltsverband hat unter dem Co-Präsidenten Oberwallis die Geschehen und Entwicklungen genau zu verfolgen und periodisch zu berichten – öffentlich, nicht nur für den Grossen Rat.


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