2013 - Fragen an die Walliser Justiz
Donnerstag, 08. Mai 2014

Der Jahresbericht der Justiz spricht von rund 1 300 Zivil- und Straffallen, die man hätte bearbeiten sollen. Angeblich wurden davon 445 Fälle nicht erledigt.

Es herrschen grosse Zweifel zur Desorganisation und Chaos innerhalb der Walliser Justiz. So wurde in dieser Sache anfangs 2014 eine Strafanzeige mit dem Verdacht der vorsätzlichen Fälschung der Statistik zum jeweiligen Jahresbericht der Walliser Justiz bei der Generalstaatsanwaltschaft in Sitten eingereicht.

Woher diese Skepsis?

a. Es wurde der Justiz in den vergangenen Jahren schriftlich nachgewiesen, dass Verfahren bei der Chaos Justiz komplett für immer vergessen gegangen sind.

b. Es existieren Fallbeispiele, wonach die Richter aus Zeitdruck und Bequemlichkeit Verfahren nicht an die Hand nahmen, mit fadenscheinigen Ausreden.

c. Es wurde nachgewiesen – in der Vergangenheit und aktuell – dass Gerichtpersonen ihre Berufskollegen in den Gerichten schützen wollten und deshalb in perfekter Beamtenkomplizenschaft den Eingaben der Rechtsuchenden auszuweichen versuchten – mit einer durchtriebenem Komplott, der das Nichteintreten besiegelt hatte.

d. Es gilt ebenfalls erwiesen, dass bei einer funktionierenden Justiz mit seriöser Kompetenz und Organisation viel mehr Fälle als die rund 1 300 für 2013 zu bearbeiten gewesen wären.

e. Zur berechtigten Skepsis gibt es viele weitere Argumente!

Die Gesamtzahl von einem korrekten Hertrag und der Eingänge 2013 liegt bei 1400. 1500 oder noch höher. Es ist endlich an einer PUK, die wahren Verhältnisse bei der Waliser Justiz zu untersuchen, ebenso deren Machenschaften in absolutistischer Manier unter den Gerichtspersonen gegen die Rechtsuchenden.

Folgerichtig muss man heute von über 600 unerledigten Fällen ausgehen. Das heisst 2014 dürfen in den ersten neun Monaten keine Eingänge erfolgen, um in der Walliser Justiz wieder Normalzustand zu erreichen!

Die Justizkommission wird aufgefordert, folgende Listen zu erarbeiten:

Liste 1 Zahl der unerledigten Fälle, die älter als vier Jahre am Kantonsgericht sind

Liste 2 Zahl der unerledigten Fälle, die älter als fünf Jahre am Kantonsgericht sind

Dies gibt dem Grossen Rat und den Rechtsuchenden die Chance, ob die eingereichten Fälle verloren gegangen sind!

Weiter ist die brisante Frage zu beantworten:

Warum wurden rund ein Dutzend Strafklagen gegen Gerichtspersonen bisher nicht behandelt? wer soll diese als unabhängige Instanz gemäss StPO behandeln? Es fehlt nur noch wenig, dass die angeschuldigten Gerichtspersonen die Strafanzeige gegen sie selber bearbeiten oder beeinflussen?

Zweifelhafte Statistik aus dem Justizgebäude des Kt. Wallis

Die Zahl der Zivil- und Straffalle, inklusive Strafkammer, die im Jahr 2013 eingegangen sind (1029 Einheiten), zeigt eine Erhöhung um 147 Einheiten, was einer Erhöhung von mehr als 16 % entspricht und

alle Bereiche betrifft: insbesondere 15.7 % Zivilfalle (+82 Einheiten), 31 % Schuldbetreibungs- und Konkursfalle (+16 Einheiten),

6 % Straffalle (+6 Einheiten) und 20 % Strafkammer (+43 Einheiten).

Die Anzahl erledigter Falle ist um 44 Einheiten (5 %) von 889 auf 933 gestiegen, was nicht gereicht hat, um die Zunahme der Falle wettzumachen.

Die Zahl am Jahresende der hängigen Fälle beläuft sich dementsprechend auf 445 gegenüber 349 am Ende des Vorjahres.


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