Massnahmenkatalog - Vorbericht zur Staatsmisere Wallis
Donnerstag, 13. September 2012

 
Vorbericht – Version 1
 
die einzelnen Kapitel thematisiert
 
I. Sensibilisierung rund den Amtskomplott als letzte Chance – im Oberwallis und gesamten Wallis
 
 
1. Was machen Sie mit Mitgliedern aus der Walliser Regierung, dem Parlament, der Justiz etc., die dermassen im Komplott verseucht sind, dass sie gar nicht mehr unterscheiden können, wann ein Amtskomplott und sogar Korruption gegeben sind oder nicht? Wie gehen Sie mit solchen Leuten um? Wie gehen Sie gegen solche Leute vor?
 
2. Haben Sie überhaupt den Mut vorzugehen? Sind Sie in Ihrer Freiheit zur Wahrheitsfindung eingeschränkt?
 
3. Was halten Sie davon, wenn Bürgerinnen und Bürger und sogar Medien und Analysen ausserkantonal Sie auf unhaltbare Zustände hinweisen?
 
4. Haben Sie Kenntnis von den federführenden ausserkantonalen Experten und Planungsbüros, welche das Desaster Autobahnbau im Oberwallis auf allen Abschnitten aus dem Sumpf ziehen? Kein einziges Teilstück der A9 von Siders bis Brig wurde auf Anhieb in den Machbarkeitsstudien richtig angegangen. Die ausserkantonalen Büros flicken jetzt die Fehler der Walliser so gut es geht!
 
5. Haben Sie gewusst, dass dem jetzigen Bauvorsteher eine volle Amtsperiode nicht ausreichen wird, um die Sünden seiner CVP – Vorgänger im Staatsrat auszubügeln, miteingeschlossen ist auch der jetzige Staatsrat aus Salgesch?
 
6. Haben Sie gewusst, dass der frühere Leiter der A9 aus dem Raume Brig unter Staatsrat Rey-Bellet auf dem Sterbebett im Inselspital in Bern gelandet ist?
 
7. Wissen Sie von Fällen, die weit schlimmer sind als die 5 Millionen CHF Vorauszahlung am Riedbergtunnel und bis heute strafrechtlich nicht verfolgt worden sind?
 
8. Haben Sie gewusst, dass der damalige Sektionschef Kantonsstrassen in Brig noch am Leben wäre, wenn 1996 bei der Selektion für dieses Amt korrekt nach dem richtigen Anforderungsprofil vorgegangen worden wäre? der junge Sektionschef hat nie ein Projekt erstellt! Ist der Helikopterabsturz 1999 wieder eine Folge unüberlegter Operationen des jungen unerfahrenen Sektionschefs gewesen? Haben das Personalamt und gewisse C-Parteien-Staatsräte diesen jungen Menschen in die falsche Position gebracht und verheizt?
 
9. Wissen Sie, warum der Verantwortliche für das Ausführungsmanagement bei der Hebebrücke in Brig bei der Eröffnung im April 1997 nicht dabei gewesen ist, obwohl er für Staatsrat Bornet zwei Varianten der Reden geschrieben hatte und den engen Zeitrahmen und die Kosten eingehalten und die Qualität verbessert hatte?
 
 
 
 
II. Datenumfang und Beweismittel für die Untersuchungen und Verfahren
 
 
1. Für die angekündigten Strafverfahren sind umfangreiche Akten und Beweismittel vorhanden - alle authentisch über einen Zeitraum von 15 Jahren.
 
2. Über einen längeren Zeitraum wurden Testprozesse geführt, um zu sehen, wie die Walliser Justiz sich verhält. Aus diesen Prozessen war der Komplott meistens ablesbar.
 
3. Die notwendige Grundlagenbeschaffung zu anderen Verfahren und Missständen hat durch die PUK zu erfolgen, welche von ausserkantonalen federführenden Experten und ausgewählten Mitgliedern des Grossen Rates zu führen ist.
 
4. Es ist in Erfahrung zu bringen, was die Analyse der BaZ (Basler Zeitung, Artikel vom 6-8-2012) festgestellt hat und welche Massnahmen sich für die PUK für die weitere Untersuchung und den Vollzug ergeben.
 
 
 
III. Beamtengesetz unter dem Aspekt von Amtskomplott und Korruption verschärfen – Gesetzesänderung und Nachbesserung
 
 
Gesetz betreffend das Dienstverhältnis der Beamten und
 
Angestellten des Staates Wallis (Beamtengesetz)
 
4. Kapitel: Folgen der Dienstpflichtverletzung
 
Art. 15 Disziplinarische Verantwortlichkeit
 
1 Der Beamte, der vorsätzlich oder fahrlässig seine Dienstpflicht verletzt, unterliegt der disziplinarischen Verantwortlichkeit.
 
2 Die Folgen aus einem Straf- oder Zivilprozess haben auf ein Disziplinarverfahren keinen Einfluss.
 
3 Wird ein Beamter strafrechtlich zu einer unbedingten Haft verurteilt, hat er das Amt umgehend niederzulegen, spätestens innert 30 Tagen. Diese Bestimmungen finden auch auf alle vom Volk gewählten Vertreter Anwendung.
 
4 Wird ein Beamter zu 6 Monaten bedingt oder mehr verurteilt, hat er das Amt umgehend niederzulegen, spätestens innert 30 Tagen. Diese Bestimmungen finden auch auf alle vom Volk gewählten Vertreter Anwendung.
 
Dieser Text beziehtt sich auf verschiedene aktuelle Fälle rund um den Amtskomplott und die Korruption. Ein Beispiel ist der Fall um Bundesland Kärnten, wo die Spitze zuruück treten musste und für den Herbst 2012 interimistisch Neuwahlen angesetzt werden müssen. Weitere Fälle sind bekannt, wo Politiker trotz strafrechtlicher Verurteilung nicht zurücktreten wollten – deshalb wurden umgehend die Beamtengesetze verschärft – in ähnlicher Form wie oben vorgeschlagen.
 
IV. Die Thematik Justiz im Wallis und die Strafklagen
 
Im engen Gesellschaftsraum Oberwallis ist der Anwaltsinzest ein reales Thema. Dieses wird hier noch nicht behandelt. Nur wer den Vergleich zu den Mechanismen der Justiz in anderen Kantonen durchlebt hat, kann erklären, was unter dem Anwaltsinzest im Wallis zu verstehen ist. Gegenüber einer PUK können die verschiedenen Formen vorgetragen werden.
 
Leider ist man in der verseuchten Walliser Justiz an einem Punkt angekommen, wo Strafklagen gegen die Richter selbst unausweichlich sind.
 
Es werden hier absichtlich keine Namen genannt. Im Fall einer unabhängigen PUK können die Namen und die Anklagepunkte umfassend offen gelegt werden.
 
Strafklage 1 gegen einen Bezirksrichter im Oberwallis wird wegen Inkompetenz, Unerfahrenheit, vorsätzlicher Unterlassung klarer Pflichten und Vermögensschädigung Dritter in sechsstelliger Höhe Anklage erhoben – der Richter ist eine totale Fehlbesetzung! Deshalb ist ein Disziplinarverfahren vom Parlament zu beantragen.
 
Strafklage 2 gegen die Staatsanwaltschaft Oberwallis - es geht um ein Unterlassungsdelikt zum Thema vorsätzlicher Fortbestand in der Gefährdung von Menschenleben. In diesem Fall sind auch die Interessen des Bundes punkto Sicherheit der Verkehrsteilnehmer tangiert. Es wird daher ein ausserkantonaler Staatanwalt in diesem Verfahren gefordert. Eine Frage neben, wissen Sie wie man eine regionale Staatsanwaltschaft vor der zuständigen Staatsanwaltschaft anklagt?
 
Strafklage 3 gegen das Generalsekretariat und das Verwaltungspräsidium der Walliser Justiz wegen Unterlassungsdelikten, wegen bewusster Verfahrensverzögerung mangels kompetenter Arbeitsmethodik und vorsätzlicher Vermögensschädigung zu Lasten der Bürger.
 
Strafklage 4 betreffend zwei deutschsprachige Kantonsrichter (nicht Ersatzrichter) – einer wegen vorsätzlicher Vermögensschädigung und Unterlassen seiner Pflicht gegenüber Rechtssuchenden, der andere wegen Amtskomplott mit Gemeinden und Vernachlässigung der staatlichen Pflichten gegenüber dem Bürger – es handelt sich oft um wiederholten Routine-Amtskomplott – das heisst, ohne auf den Fall (der professionell vorgetragen ist) einzutreten, wird dieser billig abgewiesen, ohne auf einen einzigen Punkt der Beschwerde einzutreten – im Strafrecht spricht man von Wiederholungstäter.
 
Strafklage 5 betreffend die Justizdirektorin wegen Vernachlässigung der Pflichten im Sinne von Unterlassungsdelikten – die Tragweite der Strafklagen wird zeigen, dass die Justizdirektorin nach den Anzeigen aus dem Volk zur Justizmisere sofort hätte reagieren müssen.
 
Strafklage 6 Verfahren gegen einen ehemaliger Kantonsrichter, einen Staatsrat im Amt sowie zwei Personen als Mittäter im Oberwallis. Dieses Verfahren ist von besonderer Brisanz – es zeigt den Komplott bei Bauaufträgen 1 : 1 auf und man staunt ob der Frechheit von Regierungsmitgliedern.
 
Im Straf- und Disziplinarverfahren wird sich zeigen, wer über die Klinge springen muss und ob ein bekanntes Büro im Oberwallis für fünf Jahre von jeglichen öffentlichen Auftragen wegzusperren ist. Zudem müsste dieses Büro den Gewinn (von rund einer Million Franken ) aus einem erschlichenen Grossauftrag an den Fiskus zurückerstatten. Dieser hätte wiederum eine Entschädigung an die geschädigten Mitbewerber auszuzahlen. Ergänzend ist zu sagen, dass die Berichte der JUKO zur Arbeitsmethodik in der Walliser Justiz laufend verfolgt und weiter analysiert worden sind.
 
 
 
V. Das Thema Institutionen des Baudepartementes (DVBU) im Wallis – Kritik und Konsequenzen
 
1. Die nachfolgenden Aussagen basieren auf einem umfassenden Insider-Wissen, das wahrscheinlich grösser ist als jenes des gesamten Grossen Rates.
 
2. Es wird hier in knapper Form nur angedeutet: Das Hoch- und Tiefbauamt (heute noch DVBU) ist in zwei unabhängige Departemente aufzuteilen. Dafür sprechen heute zahlreiche Argumente. Das Walliser Strassennetz ist zu gross bezogen auch auf die wirtschaftliche Kraft des Kantons Wallis. Das Tiefbauamt Wallis ist zu keinem Zeitpunkt auf die minimalen Leistungen und Resultate gekommen – nicht beim Bau der Autobahn und auch nicht bei den Kantonsstrassen. Die Führung war permanent unzureichend – die heutige Situation bestätigt dies. Was im Hinblick auf die bevorstehende Krise im Wallis zu tun ist, kann vor der PUK zum gegebenen Zeitpunkt vorgetragen werden. Eine Strafklage betreffend das Tiefbauamt in Sachen Kantonsstrassen ist in Vorbereitung. Es geht um vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben.
 
3. Bei der A9 Siders bis Brig wird das Ausarbeiten einer Interessenskonfliktsmatrix verlangt – auch als Information an den Bund. Was halten Sie davon, wenn ein Planungsbüro ein anderes kontrolliert und im nächsten A9 -Abschnitt sind diese beiden in einer Projektierungsgemeinschaft? Dies ist nur ein Beispiel!
 
4. Das Hochbauamt weist viele Mängel auf. Die Kompetenzen sind zu erhöhen. Anverwandte Gebiete zum reinen Hochbau sind teilweise verwahrlost – so weiss in Sitten wahrscheinlich niemand, wie Natur- und Heimatschutz und auch Ortsbildschutz wirklich zu behandeln ist.
 
5. Es liegt ein Korruptions- und Mobbingfall zwischen einem Vertreter aus dem kantonalen Hochbauamt und einem Oberwalliser Planer vor - mit Schadensfolgen gegenüber Dritten. Auch hier ist eine Strafklage wegen Mobbing und Komplott in Vorbereitung.
 
 
 
VI. Das Thema Steuerverwaltung und Steuerrekurskommission
 
 
1. Angefangen mit der Grösse der Verfehlungen in der kranken Anstalt namens Steuerverwaltung Wallis muss der Steuerholocoust angesprochen werden. Dieser hat in der Aera W. Schnyder und J-R. Fournier stattgefunden – in dreistelliger Millionhöhe. Was ist unter Steuerholocoust Wallis zu verstehen? Einfach gesagt: wenn Bürger die Fehlleistungen der Steuerverwaltung nicht akzeptieren und nicht rechtzeitig intervenieren, wurden sie finanziell regelrecht genötigt und haben schliesslich für Einkommen Steuern bezahlt, die sie gar nie erwirtschaftet haben. Das Ausmass des Walliser Steuerholocoust kann nur über eine Volksbefragung oder Volkshearing ermittelt werden. Jede schlechte Arbeit in Sitten kostet ein Vielfaches und ist dem Bürger nicht mehr zuzumuten. Alle jene Kaderleute, welche an diesem Steuerholocoust mitgewirkt haben, sind vom Amt zu dispensieren. Die verantwortlichen früheren Staatsräte im Finanzamt gehörten vor ein Volkstribunal. Sie haben vor der Misere in der Steuerverwaltung vorsätzlich weggeschaut! Sie wurden über Jahre hinreichend gewarnt!
 
2. Die heutige Steuerrekurskommission ist sofort stillzulegen. Das ist ein Monatsstammclub und keine staatliche Steuerverwaltung. Die Steuerrekurskommission ist neu mit einer vollamtlichen kompetenten Spitze zu besetzen, welche u.a. auch fähig ist, die Steuerpflichtigen in den Verfahren anzuhören! Ferner soll diese Spitze die Steuerverwaltung in die richtigen Bahnen lenken und kontrollieren.
 
3. Keines der heutigen Mitglieder der Steuerrekurskommission darf in einer PUK sitzen.
 
 
 
VII. Das Thema Mobbing und Komplott durch Beamte gegenüber verschiedenen Bürgern – die ungleiche Behandlung
 
 
1. Das Parlament muss die Kontrolle über die Einhaltung der Pflichten bei Staatsangestellten übernehmen. Die Departemente und die Dienststellen haben versagt.
 
2. Das Parlament hat Schulungen durchzuführen, aus der die Staatsangestellten erkennen können, wann Komplott und Mobbing gegeben ist.
 
3. Das Parlament ist gefordert, Kontrollmechanismen für eine saubere Arbeitsmethodik und zur Einhaltung der Pflichten zu erarbeiten, nachdem das bisherige System auf der gaanzen Linie versagt hat.
 
 
 
VIII. Erhöhung der Staatsräte von fünf auf sieben (hier Mehrkosten – bei der Reduktion der Mitglieder im Grossen Rat wieder Minderkosten) Argumentation und Notwendigkeit – Trennung des Hoch- und Tiefbauamtes (bisher DVBU) auf neu zwei Departemente. Eine Neuzuordnung der Abteilungen auf die sieben Departemente ist vom Grossen Rat zu vollziehen.
 
 
 
1. Die Argumente für eine Erhöhung der Staatsräte von 5 auf 7 sind vielfältig und für Insider überzeugend.
 
2. Eine Erhöhung ist auch ein erster Schlag gegen die Amtskorruption. Die Departementsvorsteher können ihr Sachgebiet besser kontrollieren und überwachen.
 
3. Die Staatsräte können in ihrer Arbeit besser kontrolliert und zur Verantwortung gezogen werden. Das Eigenleben, mit dem zum Beispiel der Staatsrat aus Salgesch in die Amtskorruption und den Amtskomplott ausleben durfte, findet ein Ende.
 
4. Das Wallis geht einer schweren Krise entgegen, von der es sich in den nächsten 20 Jahren nicht mehr erholen wird. Also ist das siebte Departement der Wirtschaftsentwicklung für das Wallis zuzuordnen. Der Vorsteher eines solch zukunftsweisenden Departementes darf keine Person sein, die vor der Anklage steht!
 
5. Dieses neue Departement muss die Erfahrungen aus Vorzeigekantonen einholen und nutzen, zB. Zug und Genf! In Zug wird in der Volkswirtschaftsdirektion rund 30 % aller Akten in Englisch geführt. Das Team Neues Oberwallis hat einen einjährigen Erfahrungshintergrund aus der Direktion in Zug dazu und weiss wovon hier die Rede ist.
 
6. Es gibt auch den Vorteil der ausgewogenen Vertretung aus den Regionen im Staatsrat bei sieben Sitzen. Das Oberwallis würde davon auch profitieren – vgl. Parteienlandschaft.
 
7. Mit der Erhöhung der Staatsratszahl auf sieben wird sich eine moderne Verwaltungsdynamik im Staat Wallis einstellen.
 
8. Es muss gelingen, mit dem schlechten Verwaltungsimage in Sitten aufzuräumen – die schlechte Vergangenheit ist eine vererbte Schande in Sachen Image für die nächsten Generationen.
 
 
 
IX. Organisation und Anforderungen an das Parlament und eine PUK - neu auch die Reduktion der Mitglieder im Kantonsparlament von 130 auf 80 per Revision der Verfassung (Minderkosten)
 
 
 
10. Es ist endlich Zeit und Aufgabe des Parlamentes, die Verwaltungsmisere auf allen Stufen zu beheben - es ist nicht korrekt, dass private Bürgerinnen und Bürger diese Aufgabe übernehmen müssen.
 
11. Die Anforderungen an das Parlament und die Sofortmassnahmen ergeben sich aus der Thematik. Eine Verwaltungsmisere darf nicht weiter hinausgezögert werden – deshalb spielt der Faktor Zeit in den ersten Sofortmassnahmen eine wichtige Rolle.
 
12. Die Mitglieder des Parlamentes dürfen eine PUK nicht allein führen, es sind ausserkantonale Staatsrechtler, Staatsanwälte und Gutachter in die PUK federführend einzubauen. Auch um endlich mit einer Glaubwürdigkeit starten zu können. In der PUK dürfen u.a. keine Mitglieder aus der Steuerrekurskommission und aus Planungsbüros im Oberwallis Einsitz nehmen. Damit ist auch gesagt, dass Mitglieder im Grossen Rat vor Anklagen stehen.
 
13. Der vorliegende Bericht stützt sich auf Fallbeispiele etc. vor allem aus dem Oberwallis und teilweise aus dem Mittelwallis. Inwieweit auch das Unterwallis von den staatlichen Machenschaften betroffen oder sogar benachteiligt ist, muss die Untersuchung bei der PUK zeigen.
 
14. Das Parlament muss seine Schlagkraft vervielfachen und seine kritische Haltung gegenüber den Walliser Institutionen massiv erhöhen. Der enge Gesellschaftraum Oberwallis verleitet permanent zum Inzest unter den Machern – sogar die Presse darf nicht gegen die Institutionen und Politiker uneingeschränkt und kritisch schreiben, weil sie schon am Tag danach auf Informationen aus diesen Kreisen angewiesen ist. Um die Wahrheit ungeschminkt an die Bevölkerung zu bringen, sehen sich Bürger gezwungen, über eigene homepages und Organisationen den wahren Sachverhalt ins rechte Licht zu stellen. Damit sind wir nicht weit von Schurkenstaaten entfernt und machen gleichzeitig die Schweizer Demokratie zur Sau.
 
15. Die vorgeschlagene Reduktion der Mitglieder im Grossen Rat von bisher 130 auf 80 ist nicht eine Neuerfindung. Sie entspricht dem Trend in anderen Kantonen. Das Parlament muss schlanker und effizienter werden – auch in Richtung Elite-Parlament. Gleichzeitig werden Kosten eingespart, die teilweise für den 6. und 7. Staatsrat verwendet werden.
 
 
 
X. das zehnte Gebot
 
Über Jahrzehnte hat das Volk im Wallis zu seiner Verwaltung und Regierung immer nur den Kopf geschüttelt. Wann endet dies? wann geht das Volk auf die Strasse, es hat genug von der Scheindemokratie!
 
An dieser Stelle entschuldigt sich das Oberwallis für seinen schwachen Staatsrat aus Salgesch und die inkompetente Staatsrätin aus Brig.
 
Was ist inkompetent? Wenn einer Apothekerin das Zeug und der Mut für staatsmännische Reformen fehlt. Wie kann das gemeint sein? Zum Beispiel, wenn eine Staatsrätin von Stresstest in der Justiz spricht und gleichzeitig mehrere Richter vor der Anklage stehen. Wenn eine Apothekerin mit einem unerfahrenen Richter die Justiz-Reform starten will, der selber vor der Anklage steht – ein Debakel noch und noch.
 
Zu vielen Themen ergeben sich mehr Fragen als Antworten: War die Enteignung beim Haus von Rappz ein Racheakt der Walliser Macher? Warum ging dies so schnell? Könnte sogar das Thema Opferhilfe bei der Tochter zum Thema werden? Bestand ein Komplott zwischen Kantons- und Bundesgericht?
 
Wussten Sie, dass Generationen national in der Justiz Einsitz nehmen, welche das Schweizer Justizsystem in die Dekadenz führen? Dies ist eine aktuelle nationale Feststellung unter erfahrenen Juristen – unter Staranwälten!
 
Wie müsste das zehnte Gebot für die Verwaltungen und Politiker in Sitten laufen?
 
Hört auf, dass Volk zu verarschen – auf allen Ebenen!
 
Das Volk kann auf Lügner und Betrüger verzichten – vor allem auf solche, welche im Staate eine Scheinrolle spielen und selber nicht merken, wann sie weit von den staatlichen Pflichten und einem sauberen System abgerückt sind.
 
 
 
Für das Team Neues Oberwallis
 
 
 
K. Burgener
 
Naters
 
 

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