fiktive Rechnungsstellungen:
Der Walliser Staatsrat hat zusammenmit dem Büro des Grossen Rates umgehend eine Warnung an alle Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaften und an das Kantonsgericht herauszugeben:
Es ist unter allen Titeln verboten, Rechnungen an Rechtsuchenden und dgl. zu stellen, wenn diese auf simulierter Scheinarbeit ohne Ergebnis basieren. Simulierte verrechnete Scheinarbeit ist nach StGB strafbar.
Bei Zuwiderhandlungen der Gerichtspersonen ist von Amtes wegen ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Wird der Staat Wallis schadenersatzpflichtig, so ist ein Regress zwingend gegenüber den fehlbaren Beamten durchzuführen.