Bund betrogen - Komplott bei der Rhonekorrektion in Visp
Sonntag, 17. Februar 2019

    Die Unregelmässigkeiten bei der Rhonekorrektion in Visp sind als gravierend einzustufen.

die Fakten in der Kurzfassung:

  • das Ingenieurbüro TC in Visp war vor der Ausschreibung des Mandates Koordination und Oberbauleitung bereits über viele Jahre am Rhoneprojekt involviert und hätte laut öffentlichem Beschaffungsgesetz zur Ausschreibung nicht mehr zugelassen werden können - wegen Vorbefassung, Wissensvorsprung und Ungleichheit
  • die Ausschreibungsunterlagen waren für die Preisbildung derart vage und unpräzis, dass von den sechs Ingenieurbüros, die an der Präsentationvorstellung teilgenommen haben, nur deren drei eine Offerte eingereicht haben - wohl  verstanden und dies bei einem sehr hohen Honorarauftrag.
  • das Honorarangebot des Büros TC in Visp liegt für eine Managementaufgabe viel zu hoch - ja am Ende sogar höher als alle Projektrierunghonorare zusammen, die für das Ausführungsprojekt erforderlich sind.
  • die kantonale Dienststelle Flussbau konnte sich gar nicht vorstellen, den Auftrag an ein anderes Büro zu vergeben als an das Büro TC Visp, weil dieses mit dem Wissensvorsprung bequem die Aufgaben für die kantonale Dienststelle erledigt, die mit diesem Projekt in allen Bereichen überfordert ist.
  • der Auftrag wurde an den teuersten Anbieter - also andas Büro TC in Visp - vergeben. Prompt folgten die Einsprachen an das Kantonsgericht. Staatsrat Jean-Michel Cina trat auf die Einwände nicht ein, um den Fahrplan bei der Rhonekorrektion in Visp nicht zu verlangsamen. Dabei hätte er staatsmännisch reagieren und die Unregelmässigkeiten stoppen können. Nichts von all dem - es war ein abgekartetes Spiel - das Kantons- und das Bundesgericht sind auf die zu Recht nachgewiesene und offensichtliche Vorgefassung sowie auf das überissene Honoraar des teuersten Angebotes gar nicht eingetreten. Nun muss Bundes Bern als Geldgeber mit dem Fall befassen.
  • Staatsrat Jean-Michel Cina mag Fantast und Partboy sein  - aber er ist kein Staatsmann, auch als Baudirektor kommt er nicht in Frage.

 1.        Rückblende der Daten

                Ausschreibung im Amtsblatt                                            03.08.2007

                Obligatorische Präsentation durch den Bauherrn            20.08.2007

                Änderung der Eingabedaten um 14 Tage

               während der Ausschreibung

                Antwortbrief des Kt. Wallis auf die gestellten Fragen     28.08.2007

                neu: Eingabetermin                                                                 27.09.2007

                Dauer der Bewertung für drei Angebote:                 rund 7 Monate

                Publikation der Vergabe im Amtsblatt  an TC Visp        25. April 2008

                Urteil des Kantonsgerichtes    -   nicht Eintreten             11. Juli 2008

                Urteil Bundesgericht                 -  nicht Eintreten            Ende Dez 2008  

 2.        Folgende Offerten sind damals eingegangen:

KB & Co Naters/Zürich                            CHF       1 120 100.-

               SRP Brig                                                  CHF       3 970 828.-

                TC Visp                                                    CHF       4 839 076.-   


Anmerkung: hinter dem preisgünstigsten Angebot standen Spezalisten, die den Hochwasserschutz in Bern und an der Thur beraten und begleiten.                      

3.        Das Walliser Kantonsgericht und das Bundesgericht sind praktisch in allen brisanten Beanstandungen der Beschwerdeführer ausgewichen, um nicht den Vergabeentscheid durch den Staat Wallis zu gefährden.

 

4.        Dies veranlasst den Beschwerdeführer des günstigsten Angebotes – im Rahmen seiner Möglichkeiten – zu folgender Strategie:

a)     Es wird ein Gesuch um eine Untersuchung der  Ausschreibungsformalitäten und der Vergabe-Evaluation gestellt. Faktisch bedeutet dies der Nachweis (durch Experten), dass das gesamte Aussschreibungsdossier sowie die Vergabe auf der ganzen Linie unbefriedigend sind, die Chancengleichheit zu keinem Zeitpunkt gewahrt war und das Insiderbüro TC in Visp eine permanente Vorzugsbehandlung durch den öffentlichen Bauherrn erfahren durfte und darf.

b)    Die Geschäftsprüfungskommission der Bundesparlamente wird nun angegangen, zu prüfen, ob hier ein Ausnahmefall vorliegt, der de facto einem Komplott gleichkommt. Da es sich praktisch vollumfänglich um Bundesgelder handelt, wird diese Kommission wenig Freude an den eigenwilligen Machenschaften des Staates Wallis haben. Geprüft werden soll auch die umgehende Einfrierung der Bundesgelder für das Vorhaben Rhonekorrektion im Raum Visp sowohl für die weitere Projektierung als auch Ausführung, bis die Frage nach dem vorsätzlichen Komplott beantwortet ist.

c)     Beim Europäischen Gerichtshof wird Anzeige erstattet – zu diesem und zu einer Reihe von weiteren Fällen, welche die totale Anarchieregion Sitten und Wallis unterstreichen. Das Wallis kann als Anarchiestaat im demokratischen Land Schweiz nicht mehr länger geduldet werden. Der Bund muss sich nun mit den Machenschaften in dieser Region beschäftigen und sich auch mit dem logischen Folgethema auseinadnersetzen, nämlich:

die Kantonsspaltung – weg von Sion – mit dem lang ersehnten Ziel, der Oberwalliser Bevölkerung endlich einen eigenen anständigen Service public zu garantieren.

 

 


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