2015-11 Disziplinar- und Schadenersatzkommission fehlt Kt. Wallis
Freitag, 20. November 2015

NOTSTANDSMASSNAHMEN  für den Kanton Wallis

 

Die Organisation NEUES OBERWALLIS spricht schon längst vom grössten Antirechtsstaat in West- und Mitteleuropa

Mit Hilfe des Bundes ist umgehend eine Disziplinar- und Schadenersatzkommission einzurichten – der Staat Wallis ist zu Notstandsmassnahmen zu zwingen – er selber war in den vergangenen Jahren nie in der Lage, auf die vielen Anzeigen zu grenzenlosen Missständen zu reagieren und die betroffenen Bürger zu entschädigen.

Auch in diesem Jahrhundert hat im Walliser Staatsapparat keine einzige Institution ordentlich operiert und funktioniert. Dass aber auch die Justiz im eigenen Chaos erstickt, dürfen die Bürger nicht unbedingt erwarten.

Es steht nach vielen Skandalen im Walliser Staatsapparat und langjährigen Erfahrungen der Organisation NEUES OBERWALLIS fest: Gegen deutschsprachige Walliser Gerichtspersonen – Staatsanwälte und Richter – wurden in den vergangenen Jahren über ein Dutzend Strafanzeigen von Bürgern hinterlegt. Keine einzige wurde behandelt, obwohl die Schweizer Strafprozessordnung den Staat Wallis dazu zwingt, unabhängig und rasch jede Strafanzeige zu behandeln.

In einem Fall wurde erstinstanzlich von der Spitze der zentralen Staatanwaltschaft in Sitten versucht, mittels Ausreden (ungebührliche Ausdrücke) die Anzeige abzuwenden, um sie nicht behandeln zu müssen. In zweiter Instanz hat nicht die Strafkammer wie üblich, sondern ein dubioser Zivilrichter die Strafanzeige zu verhindern versucht, durch ungerechtfertigten Vorschuss – das Strafgericht kennt diesen schweizerisch in zweiter Instanz nicht. Im Wallis muss man heute eindeutig von einer Kriminaljustiz sprechen, welche im eigenen Chaos erstickt und den Kanton Wallis zu einem Antirechtsstaat in Reinkultur machen.

Heute ist das Risiko als sehr hoch einzustufen, dass die Justizhalunken abgeknallt werden, weil niemand im Staat Wallis fähig ist durchzugreifen.

Jetzt sind Bund und internationale Organisationen gefragt, hier dem willkürlichen Treiben des Walliser Staatsapparates ein Ende zu setzen.

Die Spitze der kantonalen Staatanwaltschaft in Sitten ist vor ein komplett unabhängiges Tribunal zu stellen und gleichzeitig ist das Disziplinarverfahren zu eröffnen. Allein der Organisation NEUES OBERWALLIS liegen hinreichend Beweise vor, dass die Spitze dieser Staatsanwaltschaft nicht mehr zurück an ihren Arbeitsplatz kommen darf.

Ebenso gravierend sind die Vorwürfe an die Oberwalliser Staatsanwaltschaft in Visp. Man muss heute davon ausgehen, dass jede zweite Strafanzeige unprofessionell behandelt wird – zeitlich und fachlich. Die Vorwürfe an die Leitung dieser Staatsanwaltschaft sind derart umfassend, dass der Schluss naheliegt, diese   Staatsanwaltschaft ist aufzulösen – sie kann ihren Auftrag nach einschlägigem Schweizer Recht nicht erfüllen. Die Vorgaben nach Schweizer Strafprozessordnung StPO werden unter Vorsatz missachtet.

Die vielen Interventionen der Bürgen zur Verfahrensverschleppung werden überhört, Strafanzeigen gehen regelrecht vergessen. Die Dossier-Unkenntnis ein oder mehrere Jahre nach der Strafanzeige sind nicht zu überbieten. Mit Ausnahmen der neu angestellten unerfahrenen Frau Bürgin unterliegen alle Staatsanwaltspersonen der unausweichlichen Eröffnung eines Disziplinarverfahrens. Was dort an Dilettantismus zu Tage kommt, schockt jeden normal denkenden Bürgen. Das willkürliche Eigenlieben dieser Equipe bei der Oberwalliser Staatsanwaltschaft enthält alle Elemente einer Kriminaljustiz. Fragen muss man sich, wie ist es möglich, wie verwerfliche Techniken zur Unterlassung des Staatsauftages intern in beharrlicher Beamtenkomplizenschaft weitergegeben werden können - also auch für die Justizfrauen. Dieser Mannschaft fehlt der Meister, obwohl die Vorgaben aus dem Strafgesetzbuch StGB und der Strafprozessordnung StPO eindeutig sind und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft klar definieren.

Was die drei Oberwalliser Bezirksgerichte zu bieten haben, erfüllt nicht mal das Nuveau einer Minimaljustiz – weder zeitlich noch fachlich. Die Skandale dieser Justiz sind nicht zu überbieten – ebenso deren Arroganz begleitet im Chaos voller Unfähigkeit. Wollen die Rechtsuchenden einen Richter mittels Ausschlussverfahren loswerden, werden sie in ungeheuerlichen Beamtenkomplizenschaft der Richter untereinander torpediert. Es ist geradezu lächerlich, dass Berufskollegen einander schützen können und über den Ausschluss entscheiden. Sogar die weiblichen Gerichtspersonen haben diese verwerfliche Taktik übernommen. Keine einzige deutschsprachige Gerichtsperson ist in der Lage, bei Ehepaaren in Scheidung die Gütermassentabellen zu erstellen, wie diese von ZGB vorgegeben und anzuwenden sind. Der Schaden bei den Rechtsuchenden geht in die Millionen, allein im Oberwallis. Gegen fast alle Bezirksrichter in Visp und Brig laufen Strafanzeigen, welche die Walliser Staatsanwaltschaft unter Vorsatz hinausschiebt - authentische Fallbeispiele zeigen aber auf, die Verfahren sind in einem Rechtstaat wie es die Schweiz sein will umgehend zu eröffnen.

Gegen alle deutschsprachigen Kantonsrichter ermittelt die Organisation NEUES OBERWALLIS seit Jahren. Auch hier – eine Reihe von Strafanzeigen aber keine behandelt. Deshalb ist in der Webseite www.neuesoberwallis.ch bei Anzeigen gegen Richter u.a. nachzulesen: Herr Jean-Pierre Greter von der zentralen Staatsanwaltschaft und Herr Hermann Murmann vom Kantonsgericht sind in Handschellen abzuführen. Ihre Amtspflichtverletzungen unter Vorsatz, vorsätzliche Unterlassung im Amt zum Schaden der Rechtsuchenden und ihre Beamtenprotektion untereinander sind nicht zu überbieten – der Ausdruck Kriminaljustiz ist hier ein milder Begriff. Seit Jahren wird das Kantonsparlament (Grosse Rat) mit der Vielzahl an Missständen infiltriert. Nichts Durchschlagendes passiert. Der Justizrat kommt viel zu spät! Die JuKo (kantonale Justizkommission des GR) ist insgesamt zu schwach – wahrscheinlich kann sie sich nicht gegen das Übel Walliser Chaos Justiz durchsetzen. Das Wallis wird mit gemeinsamen System Ober- und Unterwallis nie effizient regierbar werden.

Die Diskussion nach zwei Halbkantonen ist eröffnet – Teilung der Verantwortung, Klarstellung in der Staatshaftung gegenüber den Bürgern, Ende der Skandale - Ende der heutigen Addition bei Skandalen oben und unten, Ende der schwierigen Kommunikation in Sitten – mit der Schaffung der Halbkantone müssen die Bürger nicht x—mal für das Gleiche anrufen. Wie naiv die Abteilungen aufgebaut sind, zeigt eine Anzeige für ein Disziplinarverfahren gegen einen Kantonsrichter. Offenbar sei die Staatskanzlei Wallis für die Eingabe einer solchen Anzeige zuständig. Und so erfolgte sie auch. Dass aber der Chef der Kanzlei oder das Sekretariat so naiv und infantil sind und die Anzeige ans Kantonsgericht weiterleiten, damit der Angeschuldigte seine Strafanzeige gegen sich behandeln kann, zeigt, dass dieser Staat seit vielen Jahrzehnten unfähig ist, unabhängige Strukturen für Disziplinarverfahren, Straf- und Schadenersatzanzeigen zu schaffen.

Die Empfänger dieser Schrift – kantonal, national und international – werden ersucht, ihre Stellungnahme zu den Missständen sowie einen Programmentwurf für die Vorgehensweise gegen diesen Antirechtsstaat samt Kriminaljustiz vorzulegen. Eingaben an

info@neuesoberwallis.ch

Die Organisation NEUES OBERWALLIS erwartet dringend ihre Eingabe bis Mitte Dezember2015 - in Ausnahmefällen bis Ende Dezember 2015.

2016 sind die Notstandsmassnahmen beim Staat Wallis zu eröffnen – durch den Bund in Bern und auf Druck internationaler Organisationen.

 


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