Der Staatsrat kommt mit einer Umstrukturierung viel zu spät!
Ausgangslage
Zu den umfangreichen Missständen an den Oberwalliser Bezirksgerichten in Leuk, Visp und Brig liegen der Organisation NEUES OBERWALLIS umfangreiche Akten vor. Praktisch gegen alle Gerichtspersonen sind Straftaten bekannt, welche vorwiegend dem Artikel 312 aus dem schweizerischen Strafgesetzbuch StGB zuzuordnen sind Amtsmissbrauch in allen Variationen.
Gegen diverse wurden Strafanzeigen aus dem Volk erhoben, welche die Staatsanwaltschaft in Sitten und Visp regelrecht unterdrückt – ein klarer Verstoss gegen die Schweizerische Strafprozessordnung stopp Artikel 4 und 5. Dem grössten Antirechtsstaat in West- und Mitteleuropa ist jetzt das Messer an den Hals zu setzen – von sich aus passiert im Walliser Staatsapparat nichts – Protektion pur.
Weg von der Inkompetenz – hin zu spezialisierten Abteilungen
Die Inkompetenz zeitlich und fachlich bei den deutschsprachigen Gerichtspersonen ist mit zahlreichen Fallbeispielen belegt – eine Schande, was hier abgeht und zu welcher Abscheu Juristen (Gerichtshalunken) aus dem Wallis fähig sind. Teils geht dies schon in die kriminelle Justiz hinein. Bei entsprechenden Untersuchungen und Vergleich würde die Walliser Justiz in Europa die Spitze in Sachen Kriminaljustiz übernehmen.
Erst die Spezialisierung an den Oberwalliser Gerichten schafft Kompetenz – sachlich und zeitlich – und ist ein erster Schritt, den Unmut im Volk abzubauen. Dabei ist festzuhalten, dass eine grosse Dunkelziffer zu den Missetaten der Gerichtspersonen gar nicht in Umlauf kommt. Kurzum – Arroganz und Inkompetenz der Oberwalliser Gerichtspersonen sind zu stoppen.
Gerichte Oberwallis mit Abteilungen in Brig und Visp
Alle drei Bezirksgerichte Leuk, Visp und Brig sind in der jetzigen Form zu schliessen.
In Visp und Brig entstehen Spezialabteilungen der Gerichte erster Instanz.
Die Spezialabteilung «Baurekurskommission» ist von neuen kompetenten Gerichtspersonen zu besetzen. Der Dilettantismus des heutigen Personals ist aufzugeben – diese sind durch Profis zu ersetzen. Heute ist selbst das Kantonsgericht in Sachen Baurekurse eine Lachnummer. Thomas Brunner ist dort vom Amt zu suspendieren – was er rauslässt, kennt man in anderen Kantonen nicht – er ist zB. IN DER Zürcher Bau- und Justizkommission unbrauchbar. Ebenfalls seine Beamtenkomplizenschaft gegen die privaten Rechtsuchenden ist ein Hohn. Es ist ein Disziplinarverfahren gegen ich zu eröffnen. Die Organisation NEUES OBERWALLIS liefert den Stoff und die Fallbeispiele. Auch hier ist der Antirechtsstaat Wallis zu Schadenersatz in einer Reihe von Fällen verpflichtet.
Die Spezialisierung ist ein ernstes Thema, um aus dem Desaster an den heutigen Bezirksgerichten herauszukommen.
Die Spezialisierung «Abteilung für professionelle Scheidungen» hat einen grossen Auftrag. Sie sorgt dafür, dass erstmals neue kompetente Gerichtspersonen in der Lage sein werden, bei Scheidungen ab der ersten Stunde eine kompetente Mitwirkung den Eheleuten zu Gute kommen zu lassen. Heute ist keine einzige Gerichtsperson in Visp und Brig in der Lage, die Gütermassentabellen nach ZGB zu erstellen – eine unabdingbare Grundlage um überhaupt die Ansprüche der Ehepartner zu definieren. Die Organisation NEUES OBERWALLIS liefert auch hier die heutigen katastrophalen Fallbeispiele, wo Rechtsuchende un ungeahnten Ausmass zu Schaden kommen, nur weil die Richter in Visp und Brig mit Unterlassung im Verfahren und Verletzung der Amtspflicht glänzen. Aktuell müsste der Staat Wallis oder am Bezirksgericht Brig ein Richter CHF 450 000.- auf den Tisch klopfen, weil er in vier Jahren das Verfahren nicht vorwärtsgebracht hatte – der Ehemann hatte sich in dieser Zeit nach Asien abgesetzt und die Ehefrau steht vor dem Nichts.
In Visp baut der infantile Richter Th. Schnyder einen Flopp nach dem andern. Hier kommt es zu hohen Schadenersatzklagen – er ist auch nach fünf Jahren für dieses Amt ungeeignet. Die Untersuchungen dazu durch den Staat Wallis sind unumgänglich. Seine Arbeitsmethodik ist umgehend von einer Sonderkommission des Walliser Staatsapparates zu kontrollieren.
Konsequentes Unterbinden der Beamtenkomplizenschaft der Gerichtspersonen untereinander gegen die Rechtsuchenden
Es ist eine Schande, dass das Walliser Kantonsparlament bis heute nicht gemerkt hat, dass folgendes Geschwür umgehend zu beseitigen ist:
Wenn ein Rechtsuchender in unzumutbare Zustände gegenüber einer Gerichtsperson geraten ist, die er nicht verschuldet hat, platzt ihm ob der Arroganz dieser Person irgendwann der Kragen und er stellt das Ausschlussbegehren, dessen Voraussetzungen im Recht umschrieben sind.
Die Walliser Justiz nimmt dieses Ausschluss begehren mit «Freude» entgegen, weil sie den Ausgang zum Vorneherein schon weiss. Nun fragen sich einige – wie geht das? Eine Gerichtsperson aus einem anderen Bezirksgericht prüft den Fall eigentlich nicht, sondern schützt a priori den angeschuldigten Beamten. Was folgt? Die rechtsuchende Person kann dieses Verfahren berappen – das ist alles. So geht Saustall Wallis – auf allen Ebenen.
Konsequenz:
Ausschlussbegehren dürfen ab sofort nur noch von einer Sonderkommission ausserhalb der Bezirksgerichte und des Kantonsgerichtes behandelt und entschieden werden.
Eine solche Sonderkommission oder Justizrat hätte schon vor der Jahrhundertwende eingeführt werden müssen.