2018-08 Strafverfolgung zwingend - durch den Bund
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Freitag, 08. Juni 2018

 Sofortmassnahmen 2018

Bund und Waadtländer Staatsanwaltschaft sind gewzungen gegen zwei Kantonsrichter und einen Staatsanwalt in Sitten mittels Sonderstaatsanwalt zu ermitteln.

Einer der Angeschuldigten habe über das Generalsekretariat im Justizbunker in Sitten eine Frist bis Ende Juni 2018 erhalten, Selbstanzeige zu erstatten.

Sie schweren Vorwürfe rund um regelrechte Justizverbrechen zwingen den Bund mit weiteren Gerichten, die Strafverfolgung aufzunehmen.

Neben dem Vorwurf der kriminellen Justiz ausserhalb jeglicher ordentlicher Rechtspflege sind die Staatsopfer materiell und immateriell zu entschädigen. Ferner sind die Vorwürfe derart gravierend, dass die Strafverfolgung nachStGB zwueingend zu erfolgen hat - auch wenn Abteilungen beim Bund lieber der Protektion frönen möchten.

Auswahl der Anschuldigungen

  1. Simulation eines Richteramtes durch einen Unerfahrenen und Unfähigen verbunden mit Katastrophenarbeit und Urteilen – de facto eines Unzurechnungsfähigen, der für ein Richteramt niemals geschaffen ist wie die harten Fakten dies belegen!
  2. Durch Inkompetenz und noch viel schlimmer durch Realitätsfremdheit und unglaublich krimineller Energie zu Skandalverfügungen und Urteilen. Er hat eine Liste aller durch ihn geschädigten Rechtsuchenden aufzulisten.
  3. Schwere Verfehlungen in der Anwendung der Gerichtstarifordnung.
  4. Schwere Unfähigkeit bei Gerichtsverhandlungen – Simulation von Richtertum.
  5. Hinterhältige Komplizenschaft mit Anwälten gegen die Rechtsuchenden, Verletzung des Anwaltsgesetzes
  6. Gesamtumfang des materiellen Schadens bei rechtsuchenden wegen Nötigung auf der Basis von Unkenntnis in der Anwendung korrekter Rechtspflege und Schädigung bewusst und unter Vorsatz (Straftatbestände erwiesen)
  7. Fälschung seiner Dissertation mit hohem Plagiatanteil, um bei der Bewerbung beim Staat Wallis imponieren zu können oder dergleichen. Er hat auch hier Selbstanzeige zu erbringen, weil bei den Univertäten die Untersuchungen beginnen werden.
  8. Arroganz im Beantworten von Frage der Rechtsuchenden – auf der Basis der Marke Dreckwalliser! Unwürdig für einen Posten beim Staat.
  9. Versuchte Ausdehnung der Komplizenschaft intern gegen die Rechtsuchenden – er will seinen Posten mit Hilfe von anderem Staatspersonal sichern. Er hat eine Liste zu unterbreiten, wen hat er beim Staat Wallis ermuntert, ihn zu schützen – notfalls gegen die Rechtsuchenden.
  10. Er hat anzugeben, inwieweit hat der Generalsekretär Christoph Bonvin ihn bei Anzeigen aus dem Volk zu schützen versucht!

 

Keiner der angeschuldigten Täter darf der gerechten Straf entkommen. Ihnen ist von Amtes wegen der Prozess zu machen! Die kriminelle Energie der Täter ist weitreichender als sich das Volk je vorstellen köann.

Alle Berichte gehen laufend an den Bund, damit das Notstandsprogramm zur Herstellung einer sauberen ordentlichen Walliser Staatsverwaltung gestartet werden. Ruhe kehrt erst ein, wenn die Staatshaftung realisiert und die Opfer in vollem Umfang entschädigt worden sind, inkl. immateriellem Schaden.


Verfasst – die Organisation NEUES OBERWALLIS auf der Basis von umfangreichen Aktenmaterial.

 


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