2019- 10 Drei Jahre und kein JUSTIZRAT WALLIS
Dienstag, 01. Oktober 2019

an WALLISER GROSSEN RAT -
THEMA NEUER JUSTIZRAT

Kanton Wallis

KANTONSPARLAMENT             GR

1950 Sitten / Sion

 

INTERVENTON in die Session vom 13-09-2019
RAPPORT - Ausserordentliche Massnahmen

Dieser Rapport geht an die Oberwalliser Ratsmitglieder und u.a. an das Präsidium des Walliser Grossen Rates.

Der Grund dafür ist klar: in drei Jahren hat es der Parlamentsbetrieb nicht geschafft, dem Parlament und Volk einen Gesetzesentwurf zum Justizrat vorzulegen, der den Volkswillen abbildet. Dies beweisen unter anderem die vorgeschlagenen Artikel 4 bis 10, welche nach einer Fortsetzung der kriminellen Gruppierung aus dem Kantonsgericht, aus der Staatsanwaltschaft und aus dem Rechtsdienstes im Departement Favre riechen. (il profumo dei banditi come a passo!).

 

Es kommt hinzu, dass der Grosse Rat durch die Zweisprachigkeit gar nie zum Funktionieren kommt – die unten wissen nichts von der Dramatik in der deutschsprachigen Justiz und umgekehrt. Noch nie wurde im Oberwallis eine Bilanz zu den Justizproblemen im französischen Kantonsteil publiziert. Es gilt de facto weiter der Status zweier Halbkantone – die heutige Simulation einer Einheitsverwaltung und eines Einheitsparlamentes ist für beide kantonsteile unerträglich geworden. Keine Ehrlichkeit – eine totale Heuchlerei oder Vortäuschung eines funktionieren Systems!

 

An der Sessionssitzung vom Freitagnachmittag 13-09-2019 sind u.a. folgende Anträge zwingend zu behandeln:

  1. Schlankhalten des Justizrates, er muss in den ersten Jahren mehr tagen als erwartet! Die Suppleanten haben im neuen Justizrat nichts zu suchen!
  2. Keine Vertretung des Anwaltsverbandes zulassen, er hat versagt. bei einem enorm wichtigen Ausschlussverfahren gegen Richter Michael Steiner hat er total versagt. Heute ist dieser neben RA Urban Carlen, RA Viola Amherd und D. Lehner St-A am Internationalen Strafgerichtshof in DEN HAAG angeklagt. Der Vize David Gruber hat den Anwaltsverband per sofort zu verlassen – wegen Beihilfe zum Unrecht und passiver Bestechung.
  3. Der Vertreter aus der Verwaltungskommission des Kantonsgerichtes darf auf keinen Fall Stimmrecht im neuen Justizrat haben! Beispiel Lionel Seeberger, aktuell Präsident dort. Gegen ihn liegen viele Straftaten vor, die jetzt in die Strafverfolgung geschickt werden, national und wenn nötig international. Daneben hat er über Jahre den Staat Wallis begünstigt, indem er jeweils der obsiegenden Partei die minimale Parteienentschädigung unterschlagen hat. Das gibt es nur im Justizbunker in Sitten. Die unrechtmässige notorische Protektion für den Staat Wallis geht in die Millionen – Herr Lionel Seeberger hat im Regress mit seinem Vermögen zu haften – er ist Täter unter Vorsatz!
  4. Der Vertreter der Walliser Staatsanwaltschaft im Justizrat darf sich dort informieren, aber ohne Stimmrecht! Im Moment ist Nocolas Dubuis Leiter der St-A Sitten. Er war noch nie fähig, mit dem Oberwalliser Volk zu kommunizieren, er ist per sofort freizustellen, u.a. unter folgenden Argumenten: für das Oberwallis für immer abgemeldet, er hat 2019 von der Organisation NEUES OBERWALLIS einen Fragekatalog erhalten – auch nach vielen Monaten, es kommt keine Antwort. Do arbeitet dieser Typ in Sion! In einem Brief wurde er aufgefordert, einen Sitzungstermin bekanntzugeben, damit die Anzeiger von schweren Staats- und Justizverbrechen eine Summe von Straftaten aus seiner Abteilung vortragen könne. Eine Leitung der Staatsanwaltschaft Wallis, welche unfähig ist, schwere Missstände anzuhören, ist sofort freizustellen.
  5. Was für ihn gilt, trifft auch für Herrn Berthouzoz in der Strafkammer am Kantonsgericht zu, diese ist für das Oberwallis linde gesagt. Ein total unglaubwürdiger inkompetenter Dreckladen . . . . und die Strafkammer holt ab und zu aus der Abteilung Verwaltungsrecht den Kantonsrichter Thomas Brunner, der die meisten Eingabe aus Zeitgründen gar nicht anschaut, sondern nur notorisch deklariert: Nichtanhandnahme oder abgewiesen. Für wie blöd halten diese Dreck-Akademiker das Volk!
    Gegen alle erwähnten Juristen kommt es zu weiteren Strafanzeigen, die nicht die Täter behandeln dürfen – auch das war schon passiert, in dem die Staatskanzlei die Anzeigen an die Täterschaft weitergeleitet hat. Dreckstaat Wallis!
  6. Das gesamte System Justizbunker in Sitten und Staatsanwaltschaft ist total von Komplott und krimineller Protektion verseucht. Wer stoppt diese Seuche . .  . zum Beispiel mit einem total unbefangenen effizienten Justizrat?

 

Wir warten die Resultate des fertigen Gesetzes zum Walliser Justizrat ab.

Danach handeln wir.

Vorbehalten bleiben ein Rekurs gegen das Gesetz zum Justizrat vor dem Bundesgericht und Anzeige an den Internationalen Gerichten wegen Torpedierung des Walliser Volkswillens, der Strafverfolgung bei Offizialdelikten aus der Walliser Justiz etc.

Vorarbeit für einen Gang ans Bundesgericht ist bereits geleistet – durch die Strafanzeigen (u.a. beim BA Bern und DEN HAAG) gegen die Walliser Bundesrichtern Elisabeth Escher, der schwerste Straftaten unter dem Titel Protektion und Korruption mit der Walliser Justiz in vielen Fällen nachgewiesen konnte – krimineller geht es nicht und das von einem Walliser Weib!

Organisation NEUES OBERWALLIS
K. Burgener Manager                            info@neuesoberwallis.ch

 


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