2020 CORONA und JUSTIZVERBRECHEN
Montag, 20. April 2020

2020 Corona oder Justizverbrechen
was ist schlimmer? Stand Ende März 2020

Auf den ersten Blick scheint die Corona-Pandemie schlimmer zu sein. Nimmt man aber die Staats- und Justizverbrechen von 2000 bis 2020 zum Vergleich, gestützt auf viele Strafanzeigen und Straftatbestände gegen Staatspersonal, muss man wegen unserer Kriminaljustiz von einer noch grösseren Tragödie als Corona sprechen.

Zu den schweren Staatsverbrechen kommt die Tatsache hinzu, dass der Unrechtsstaat Wallis und auch die Schweiz sich als Verursacher vor der Wiedergutmachung mit unglaublicher Hartnäckigkeit in bandenmässig staatlich organisierten Gruppierungen drücken und den Staatsopfern die Staatshaftung verweigern.

Fallbeispiele zeigen sogar auf, dass die Methoden teilweise dem Vermögensentzug im Dritten Reich entsprechen, verbunden mit schwerster immaterieller Schädigung der Staatsopfern.

Diese hätte der Bund in vollem Umfang längstens untersuchen müssen – mit einer nationalen oder sogar internationalen Ermittlungskommission. Es liegen umfangreiche Anzeigen beim Bund vor! Ein Unrechtstaat, der die anzeigen unter dem tisch hält, ist international einzuklagen, auch wenn es dem Image der Schweiz und den betroffenen Kantonen massiv schadet.

Zum wirklichen Ausmass der Staats- und Justizverbrechen kann sich das Volk kein echtes Bild machen, derart unglaublich sind die Dimensionen der Justizkriminalität.

Unter vielen anderen hält auch die Organisation NEUES OBERWALLIS unzählige Strafanzeigen mit unbestrittenen Straftatbeständen nach StGB für die Ermittlungen bereit:

Es ist nun aufgeflogen, dass regelrecht staatlich organisierte Banden die Anzeigen zu Staats- und Justizverbrechen zu unterdrücken versuchen – mit allen Mitteln. Alle aus diesen Banden sind mit Namen bekannt. Es entsteht aktuell ein Bericht von Bürgern und Staatsopfern zuhanden des Bundes und der fehlbaren Kantone, allen voran dem Wallis, wo das bandmässig organisierte Treiben auf Staatskofen analysiert wird. Die spirale der INTERVENTIONEN dreht sich soweit, bis der Bund die Anhörung der Anzeiger und das rechtliche Gehör garantiert, verbunden mit der Protokollierung und Ermittlung der Staats- und Justizverbrechen.

In Anwendung des der Bundesverfassung und des Strafgesetzbuches sind Massenverhaftung von Gerichts- und Staatsanwaltspersonen unumgänglich!

Die bisherige Protektion aus dem Bund zu den Staats- und Justizverbrechen ist nun konsequent zu verfolgen. Die Öffentlichkeit ist laufend zu informieren!

 


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