2020 STRAFVERFOLGUNG der Gruppe G5 eröffnen und sofortige Freistellung im Amt:
Warum?
Jetzt ist für den Staat Wallis der Termin gekommen, endlich umfassend gegen die bandenmässige wirkende Gruppe G5 und ihren weiteren Komplizen von Amtes wegen vorzugehen,
unter anderem
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wegen Missbrauch der Rechtstaatlichkeit und der Rechtpflege unter gezielten Vorsatz und im grossen Stil.
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Wegen Protektion der Täterschaft und Unterdrückung der angezeigten Staats- und Justizverbrechen.
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Wegen passiver Bestechung und Beihilfe zur Bereicherung unberechtigter Dritter.
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Wegen Verletzung der Prinzipien eines Gerichtstandes in krimineller Manier, Verletzung der Gesetze zur Rechtspflege und zum Anwaltsgesetz unter direkter Einwirkung, schwere vorsätzliche Formfehler gegen die Rechtsuchenden.
- Totale Unterschlagung bei STRAFANZEIGEN gegen Gerichts- und Staatsanwaltspersonen in krimineller Weise, banditenmässig!
Die Liste der Anklagepunkte ist endlos
Dass die gesamten Justizverbrechen aus dem Staat Wallis in der Webseite NEUES OBERWALLIS – www.neuesoberwallis.ch – nur angedeutet werden konnten (aktenumfang 10 000 Seiten) und die Vergehen und Verbrechen der G5 und weiterer Komplizen ohne Umschweife klar beziffert wurden, hat die Täterschaft nervös gemacht.
Ihre Interventionen zur Wortwahl werden jetzt mit umfassenden Gegenklagen gemäss Strafprozessordnung beantwortet.
Dass bietet endlich Gelegenheit, dass sich Walliser Parlament und Exekutive nicht mehr hinter den Vergehen und Justizverbrechen verstecken können, dass die massive Protektion aus diesem Unrechtstaat Wallis gebodigt wird, auch mit Hilfe internationaler Organisation, weil die Täterschaft in hohem Mass versucht hat, alle Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft unterdrücken zu lassen. Die Verantwortlichen dort sind u.a. am Internationalen Strafgerichtshof in DEN HAAG eingeklagt. Soweit hat es der Dreckstaat Schweiz unter bandenmässiger Mitwirkung des kriminellen Staates Wallis gebracht.
Wer zählt zur Band G5 aktuell beim Staat Wallis:
Jean-Pierre Greter, Thierry Schnyder, Dominic Lehner, Gilbert Briand, Anita Casanova-B.
Die ersten Strafanazeigen wurden 2016 hinterlegt, sie wurden von der Bundesanwaltschaft – alle sind nach StGB angeklagt.
2019 wurden die Anzeigen nochmals ausgedehnt, 2020 kommen viele neu hinzu. Der Schweiz ist von internationalen Organisationen zur Behandlung der Strafanzeigen zu verpflichten, beginnend mit der Startsitzung zur Anhörung und rechtlichem Gehör. Jetzt muss der Staat die Protokolle zum angezeigten Strafregister und zur Täterschaft führen. Die Anzeiger wurden lange genug in Sachen Anhörung vom Staat verhöhnt.
Der Gruppe G5 werden nun u.a. vor dem Walliser Kantonsparlament die Hosen im Internet ganz runtergelassen, sollte dies nicht umgehend im Februar 2020 reagieren, mit vielen Publikationen zur ungeschminkten Wahrheit rund um die vielen Staats- und Justizverbrechen.