2021 RÜCKTRITT von SR Roberto SCHMIDT - SION
Mittwoch, 01. September 2021

Rücktritt von SR ROBERTO SCHMIDT aus dem Staat Walis – das Mass ist voll!

Seine Heuchelei für das Oberwalliser Volk nicht länger zumutbar!

Strafverfolgung wegen umfangreichen Amtmissbrauch durch Sonderermittler starten.
Die Straftatbestände für die Amtsenthebung sind gegeben.

1.      SR Roberto Schmidt wurde in der Vergangenheit hinreichend mit den katastrophalen Zuständen konfrontiert, welche eine Reihe Oberwalliser Staatsopfer durchleben. Eines Rechtstaates total unwürdig und zeugend von höchster Primitivität und Unfähigkeit, die staatlichen Verbrechen umgehend gegenüber den Staatsopfern aufzuarbeiten und ihnen materielle und immaterielle Wiedergutmachung zukommen zu lassen. Nein, Roberto Schmidt steht für fortgesetzte Protektion angezeigter staatlicher Verbrechen.

2.      Er hat Anzeigen bei sich, welche Methoden der Savoyarden-Republik Valais wie im Dritten Reich nachweisen und darunter auch Fälle von schwersten Menschenrechtsverletzungen. Auch hier, vor lauter Protektion und Eigennutz in der Politik hat er nichts unternommen. Die Begünstigung der staatlichen Täterschaft ist strafrechtlich ein Tatbestand der passiven Bestechung.

3.      Im Walliser Finanzdepartement ist er auch für das Personalamt des Staatspersonals zuständig. Explizit wurden ihm und der Personalleitung Namen von staatlichen Verbrecherpersonen mitgeteilt. Wo ein Personalamt im Aargau oder Zürich sofort Alarm schlagen, unternimmt dieser Herr nichts, auch sein Knecht und Sesselkleber im Personalamt getraut sich nicht, Alarm zu schlagen. Die Strafermittlungen gegen bei sind umgehend zu starten. Die Akten für die Untersuchungen liegen bereit.

4.      Ein Oberwalliser Opfer verlor rechtswidrig seine Existenz und wurde einem regelrechten Staatsterror ausgesetzt. Dabei hätte dem Opfer weit über eine halbe Millionen Franken zugesprochen werden müssen, gemäss ausserkantonalen Juristen. Für diese ist Walliser Kriminaljustiz absoluter Dreck in der heutigen Zeit!

5.      SR Roberto Schmidt bleibt Justizhalunke und feiger Heuchler. So verweist er Staatsopfer ausgerechnet zurück an die staatliche Täterschaft, in einer Art wie er noch nie etwas von Gewaltentrennung gehört hätte. Seine Protektion und Korruption für komplizenhafte Walliser Mitjuristen ist unter klarem Vorsatz entstanden, also bewusst und vorsätzlich. Dieser Typ ist für die weitere politische Laufbahn zu kippen, mittels Strafanzeigen und ausserkantonalen Sonderermittler, unter Aufsicht des Bundes. Nur so ist der dreckigen Walliser Bande Herr zu werden.

6.      SR Roberto Schmidt hat versucht, sich den Strafanzeigen zu entziehen, und dabei eine Komplizenschaft zur Bundesanwaltschaft in Bern gebildet, dasselbe SR F. Favre. Also haben sie versucht, das Schweizerische Strafrecht und Strafgesetz auszuhebeln. Das Ausmass der Bestechung von Bundespersonal hat der Bund jetzt abzuklären. Alle Beweisakten stehen zur Verfügung.

7.      Die Wiedergutmachung der Staatsopfer hat in der Exekutive zu erfolgen und nicht bei der Täterschaft in der Justiz, die inzwischen in regelrechten Verbrecherringen den Selbstschutz praktizieren, also eine Werkstatt für straffreie Verbrechen, ein Savoyardenstaat im Staate Schweiz!

8.      SR Roberto Schmidt wurde hinreichend darauf hingewiesen, dass er endlich die Staatshaftung in seinem Departement einrichtet, wo sie gemäss Bund hingehört.
Er ist unfähig, den Staatsopfern schonungslose Aufklärung zu garantieren und die Staatshaftung als Rechtstaat zu erfüllen. SR Roberto Schmidt torpediert ganz gezielt die Rechtstaatlichkeit der Schweiz. Für staatliche Verbrechen hat der Staat aufzukommen und nicht die vielen leidenden Oberwalliser Staatsopfer mit einer Vielzahl von staatlichen Verbrechensfällen, d.h. es gibt Opfer, die in bis zu einem Dutzend Fällen genötigt wurden, von ihrem Dreckstaat.

9.      Auch das Departement von SR Roberto SCHMIDT ist total chaotisch und ohne Managementsystem geführt. Die meisten Eingaben der Oberwalliser Bürger werden auch in diesem Laden nie beantwortet – offenbar scheinen ihn die Savoyarden-Methoden Valais nicht zu stören – die Oberwalliser Opfer leiden dagegen sehr. 

10.  Die Strafanzeigen mit Schadenersatzklagen gegen SR ROBERTO SCHMIDT haben ihn zum Rücktritt zu zwingen. Die Anzeigen sind öffentlich. Die Medien werden informiert. Ebenso die verantwortlichen Stellen des Bundes, welche die perfide Komplizenschaft zwischen Walliser Magistraten und Bundespersonal in die Untersuchung zu schicken haben.

11.  Bei den Sonderermittlungen (durch den Bund) ist genau aufzuklären, welche Personen (SR F. Favre, SR Roberto Schmidt, deren Komplizen und die staatlich organisierten Verbrecherringe mit welchen rechtstaat-feindlichen Methoden die Strafanzeigen gegen sie zu torpedieren versucht haben. Das Strafgesetz ausser Kraft zu setzen, ist ein Offizialdelikt, die Strafverfolgung hat umgehend von Amtes wegen zu laufen. Alle Beweisakten bestehen.
Ungeheuerlich ist auch, wie die Freunde von SR Roberto Schmidt und Dreckskerle am Walliser Kantonsgericht die Staatshaftung für die Staatsopfer gar nicht an die Hand nehmen wollen. Ein weiterer Akt des primitiven Verbrecherstaates Wallis.

12.   Die Auflösung des Walliser Kantonsparlamentes ist wegen fortgesetzter Protektion und Behinderung der Ermittlungen oder Hilfsverweigerung schonungslos zu behandeln – in der Strafverfolgung, bei der Staatshaftung und mit Konsequenzen durch den Bund.

SR Roberto Schmidt spielt wiederholt den falschen Hund, in der Meinung, das Volk merkt dies nicht. So hat er bei den Wahlen 2021 ganz klar den zweiten Oberwalliser Staatsrat riskiert, wie das Bild hier zeigt. Er ist ein primitiver feiger Hund für Oberwallis oder für jene wenigen, die sich noch für diesen Dreckstaat interessieren. 

www.neuesoberwallis.ch

 


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