2022-05 Neun Strafanzeigen gegen Oberwalliser Staatsanwalt
Montag, 21. März 2022

Das Ende von D. LEHNER bei der Oberwalliser Staatsanwaltschaft

Der Fall Dominc LEHNER und seine krasse Inkompetenz! Bis heute hatte er zu keinem Zeitpunkt die Kompetenz eines ordentlichen Staatsanwaltes.

Jetzt folgen die zwingenden Klagen gegen ihn, die Freistellung im Amt ist zwingend!

Die Savoyische Republik Wallis / Wallis ist

eine Republik der ewigen Schande! Dies ist in Sachen
Ineffizienz und Inkompetenz nicht mehr zu überbieten.

KATALOG der STRAFANZEIGEN

gegen Dominic LEHNER, Oberwalliser St-A in Brig

Genug ist genug! Katalog Strafanzeigen für alle Mitglieder im Walliser Kantonsparlament, es hatte die Gerichtspersonen gewählt, an das Personalamt und einer Reihe weiterer Abteilungen, auch beim Bund.

Strafklage 1

Diese Strafanzeige auf fünf Seiten ist seit November 2019 bei der Generalstaatsanwaltschaft in Sitten hinterlegt und bis heute nicht behandelt. Ebenso hat die geforderte Anhörung gemäss Bundesverfassung Art. 42ff nicht staatgefunden, um die Darlegung und Erweiterung der Straftatbestände durch den Verursacherstaat zu erfassen.

Das Nichtbehandeln der Strafanzeige mit krassen illegaler Unterdrückung bestätigt die perfide Amtskorruption und den Täterschutz für die staatlichen Mitarbeiter, die Generalstaatsanwaltschaft unter Frau L. Wellig hat damit das Strafgesetz außer Kraft gesetzt. Das ist HOCHVERRAT am Rechtstaat Schweiz. Gegen die Verantwortlichen in der Generalstaatsanwaltschaft in Sitten kommt es schnell zu Strafanzeigen und Schadenersatzklagen!

Strafklage 2         DNA-PROBEN

Hier geht es um Staatsopfer, deren Verursacher der elende Staat Wallis ist. Das der angeklagte Oberwalliser Stümperstaatsanwalt es sogar fertig bringt, illegal bei diesem Staatsopfer ohne die geringste Begründung an die Polizei den Auftrag gibt, DNA-PROBEN zu erstellen, ist als ungeheuerliche Akt zu verstehen und sollte zur Einschüchterung des Staatsopfers dienen. Die Straftatbestände rufen nach sofortigem Haftbefeh l gegen diese Kriminellen bei der Skandal-Staatsanwaltschaft Oberwallis auf, wo alle bis auf Lehner und Rinaldo Arnold geflüchtet sind, derart Scheiße ist diese inkompetente Anstalt. 

Der Missbrauch der Polizeidienste wird separat eingeklagt.

Strafklage 3 krasse Formfehler, Chaos in den Verfahren

Er wird wegen umfangreicher Formfehlern im Verfahren eingeklagt, darunter auch jener, wo von 2019 bis 2021 nur Leerlauf aufgetreten hat, mit Selbstkosten für den Staat von rund 25 000 Franken und das allerbeste, die Oberwalliser Staatsanwaltschaft ist gar nicht zuständig. Das heißt, es darf keine Anklage erhoben werden, bis die Zuständigkeit der Gerichte nicht feststeht.

Nebst der Klage wegen krasser Formfehler werden auch Schadenersatzklagen durch die zufälligen Folgen, weil der Stümperstaatsanwalt in allem versagt hat, dass und den plötzlichen unnötige Kosten entstanden sind. Der Staat Wallis hat jetzt von Amtes wegen zu ermitteln.

Strafklage 4         Kläger und Ermittler in einer Person - ungeheuerlich

Der Oberwalliser Staatsanwalt hat nur noch zwei angeschlagene Typen Lehner und Arnold, es fehlen die unbefangenen Sonderermittler. Explizit haben die Oberwalliser Staatsopfer diese verlangt, gemäss Bundesverfassung die vorgeschriebene Gleichbehandlung der Schweizer Bürger vor den Gerichten. Die Staatsopfer bekommen die verlangten unbefangenen Sonderermittler immer noch nicht und die Strafkammer in Sitten kann die Oberwalliser Bürger nicht bedienen – es ist ein französischer Fremdkörper – widerlich in den unprofessionellen Reaktionen.

D. Lehner wird angeklagt, in einem Verfahren aktuell als Kläger und Ermittler aufzutreten, ein ungeheuerlicher, dazu im Verbund mit staatlich organisierten Banden aus dem Walliser Staatspersonal rund um die Justiz.

Viele bandenmässig staatlich operierende Gruppierungen sind bekannt – der Staat Wallis hat im Rahmen klarer Offizialdelikte die Strafverfolgung einzuleiten, auch unter dem Aspekt des HOCHVERRATS am Staat Schweiz.

Strafklage 5 Missbrauch Datenschutz

D. Lehner versucht aus einem gemeinsamen Verfahren zusammenzulegen, wohlverstanden sogar bei verschiedenem Gerichtsstand, auch ausserkantonal.

Er hat in hoher Masse den Datenschutz verletzt. Nun werden die Klagen gegen ihn folgen, auch die Kommissionen des Datenschutzes bei Bund und Kanton werden eingeschaltet.

Strafklage 6 Missbrauch der Polizei mit Falschaufträgen und Anklage wegen versuchter Freiheitsberaubung

Der Missbrauch der Oberwalliser Polizei durch die Skandal-Staatsanwaltschaft hat viele Gesichter der Illegalität, des unnötigen Beizugs in Verfahren, welche offensichtlich überhaupt nicht für Einvernahmen geeignet sind, der Unterdrückung der Anhörung durch den Staatsanwalt selbst ( Hr. Näpfli bei der Staatsanwaltschaft hat frühe genau diese Aufgabe beherrscht ), Hr. D. Lehner ist ein unerträglicher Stümper, eine absolute Pfeife und Simulant bei den Aufklärungen, verbunden mit total falschen Verfahrensmethoden. Seine Verfügungen kommen nicht von einem ordentlichen kompetenten Staatsanwalt. Alles zulasten der Oberwalliser Bürger- und Staatsopfer, in einem Ausmass, dass jetzt Strafanalytik gegen den dilettantischen Beamten D. Lehnerdie richtige Antwort ist. Die Beweisakten liegen vor. Darunter auch jene, wo der Scheisskerl versucht, als Racheakt über die Polizeibefehl auszustellen, wo die Zuständigkeit der Gerichte vor einer Anklageerhebung zuerst abzuklären sind. Bei diesem Fall sind außerkantonale Gerichte oder Auslandsgerichte zuständig.

Das heißt weitere krasse Formfehler auf Kosten des Staates Wallis.

Strafklage 7 Zivilklagen und Strafklagen neu aufrollen

                            Bürgerterror Fall RM – Massenverhaftungen bei Walliser Gerichts- und Staatsanwaltspersonen umfassend!

Strafanzeige wegen Unterlassung im Amt, umfassender Amtsmissbrauch In einem Ausmass, dass jetzt mehrere Zivilklagen gegen D. Lehner zuhanden unbefangener Sonderermittler eingereicht werden. Genug ist genug!

Eine Zivilklage hat es besonders in sich: Der eingeklagte Schadenersatz geht über 140 000 Franken, Wie kommt es dazu?

In einem Scheidungsverfahren hatte der naive Beamte D. Lehner mehrere Jahre, das gemeinsame Vorsorgekapital von Fr. 260 000.- zu blockieren. Trotz vieler Interventionen der Ehefrau hat D. Lehner nichts zustande gebracht. Nein, viel schlimmer. Man konnte zuschauen, wie der Ehemann den gesamten Betrag über mehrere Jahre nach Asien transferiert hatte.
Der Ehemann hatte ein Steuereinkommen von 170 000 Franken angegeben, die Akten liegen vor. Hinzu kommt ein Geschäft im Zentrum Brig. Gen.

Und wo stand die Frau 2016 bis heute? Nach fast 20 Ehejahren mit zwei Kindern. Vor dem totalen Existenzentzug. Ein ungeheuerlicher Fall, weil zusätzlich im Gerichtssaal in Brig ein Akt von unglaublicher Nötigung staatfand, inszeniert von Richter Steiner in Komplizenschaft mit dem Rechtsbüro Viola Amherd und Urban Carlen sowie mit der Komplizin Graziella Walker-Salzmann.

Hier liegt ein Offizialdelikt der höchsten Kategorie vor, wo der Verursacherstaat umgehend zu ermitteln hat.
 

Was bedeutet dieser widerrechtliche Existenzentzug?

Jeder Steuerzahler zahlt total unnötig an die Existenz der Ehefrau über Jahre, weil sie unrechtmässig in Ihrem Vermögen enteignet wurde.
Auch darauf baut die Schadenersatzklage gegen D. Lehner jetzt auf.
Viele Beschwerden lagen in diesem Fall bei der Walliser Strafkammer, aber diese hat in schwerster Amtskorruption total versagt, allen voran der Savoyarde J. Berthouzoz, ein absoluter Nichtsnutz für die Oberwalliser Bürger. Das Nichtbehandeln schwerer Straftaten gilt als HOCHVERRAT an der Demokratie Schweiz, weshalb dieser Typ jetzt auch mit Strafanzeigen und Schadenersatzklagen eingedeckt wird. Er gilt zusammen mit dem Skandalbeamten
Nicolas Dubuis zu den Staatsfeinden des Oberwallis, er hat sich geweigert, anzeigen zu Staats- und Justizverbrechen aus dem Volk entgegenzunehmen. Dieser Verbrecher ist auf der Lohnliste der Walliser Steuerzahler. Heute in Anstellung aus Mitleid. Schweinerepublik! Kantonsteilung – sofort! Um Rechtstat gemäss Bundesverfassung herzustellen.


Nach fünf Jahren der Verspätung wurde im Frühjahr 2021 der Justizrat mit der schonungslosen Aufklärung der angezeigten Staats- und Justizverbrechen angegangen. Dem Justizrat wurde genaue Beweisakten zugestellt, dieser hätte die strafrechtlichen Aspekte (Auftrag zur Strafverfolgung) und die zivilrechtlichen Aspekte (Auftrag zur Staatshaftung, materielle und immaterielle Wiedergutmachung durch den Staat Wallis als Verursacher) formulieren müssen. Nichts ist geschehen. Ein unerfahrenes «Kind» ist an der Spitze des Justizrates, Frau C. Melly-Basili, 32 J., 2 Kinder. Der Staat Wallis hat den Justizrat vorsätzlich befangen gestaltet, um die Kriminaljustiz der Savoyarden Republik bei allen Anzeigen aus dem Volk zu schonen.

Frau C. Melly-Basikli hat die angezeigten Staats- und Justizverbrechen rund um den Bürgerterror absichtlich nicht behandelt und keine materielle Auseinandersetzung mit den schweren staatlichen Verbrechen geliefert. In einem analogen Fall wurde sofort umfangreiche Strafanzeige gegen sie erhoben. Frau Lucie Wellig hat diese zusammen mit einem Dutzend weiteren Strafklagen gegen kriminelles Staatspersonal unterschlagen. Auch gegen dieses Weib unmittelbar vor der Pension erfolgen jetzt Strafanzeige verbunden mit hohen Schadenersatzforderungen. Die amtskorrupte Bande ist strafrechtlich zu verfolgen und umgehend von allen Ämtern freizustellen.
 

Dieser widerliche Dreckstaat Wallis ist zu versenken – es lebe der Halbkanton Oberwallis – mehr als 65 % sind dafür.

 

Die Kripo hat im gesamten Fall umgehend zu ermitteln.

Strafklage 8         staatlich organisierter Bürgerterror       

In perfekter Amtskorruption und bandenmässigem Täterschutz und dem Walliser Staatspersonal.

Ein Beispiel unter weiteren anderen ist die staatlich organisierte Bande der G5 aus dem Walliser Staatspersonal, wobei gegen drei Mitglieder der Bande G5 detaillierte STRAFANZEIGEN seit langem hinterlegt sind, diese aber wegen perfektem Täterschutz nicht behandelt werden. Das heisst de facto Ausserkraftsetzen des Strafgesetzes (HOCHVERRAT), ausgerechnet von der Bande «staatlicher Täterschutz».
Die Savoyarden Republik Valais / Wallis hat ihre angezeigten Verbrechen an die Hand zu nehmen und endlich mit dem Bund gemäss Grundrecht der Bürger unabhängige Sonderermittler zu stellen, welche jede Anzeige gegen Walliser Staatspersonal im Detail untersuchen und die Anhörung der Anzeiger nach Bundesverfassung Art. 42ff jetzt absolut zu garantieren haben.

Strafklage 9    Anstiftung zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit in staatlich organisierten Banden beim Walliser Staatspersonal

Die Klage gegen D. Lehner beinhaltet das Unterdrücken der Fakten gegen Staatspersonal, namentlich auch die vielen Strafanzeigen, welche in der kriminellen Bananenrepublik Wallis ebenfalls unterschlagen bleiben, stattdessen bekämpft die Bande der G5 um D. Lehner die elementar wichtige Meinungsfreiheit und der Berichterstattung aus dem Volk, welche die schweren Staats- und Justizverbrechen offen zu legen hat.

F a z i t :                                     

  1. Unbefangene Sonderermittler haben alle Strafanzeigen gegen D. Lehner und die weiteren hier aufgeführten Strafanazeigen hier im Detail zu behandeln, von Amtes wegen vorgeschrieben und zwingend.
    Die schonungslose Aufklärung gilt auch für die Savoyarden Republik
    Valais Wallis.
  2. D. Lehner ist bei der Oberwalliser Staatsanwaltschaft mit sofortiger Wirkung freizustellen. Damit verbleibt dort nur noch Rinaldo Arnold, gegen ihn folgen weitere neue Strafanzeigen und jetzt auch Zivilklagen, welche ihn zwingend im Amt freistellen müssten.
    Damit ist der Weg frei, eine kompetente Oberwalliser Staatsanwaltschaft aufzubauen – mithilfe des Bundes und der Zürcher Staatsanwaltschaft, jetzt ohne die Savoyarden im Kanton.
  3. Seine Inkompetenz ist dem Oberwalliser Volk nicht mehr zumutbar. Es sind die Zivilklagen mit den hohen Schadenersatzforderungen auf Kosten des Staates als Verursacher durchzuführen. Die Staatshaftung hat die Republik Wallis zu liefern, über Jahre hat sie versucht, sich aus dem Staub zu machen. Auch wegen der staatlichen Amtskorrupten Drecksbande im gegenseitigen Täterschutz.
  4. Der Bund ist aufgefordert, den Finanzausgleich für den Kanton Wallis einzufrieren, bis dieser endlich nach Staatsrecht und Bundesverfassung ordentliche Staatshaftung anbietet, welche wegen der Gewaltentrennung im Finanzdepartement anzusiedeln ist, wo auch das Personalamt untergebracht ist.

 


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