2025 B. Dayer und J. Emonet Justizterroristen Kger
Kategorie 2 NEWS 2025(News)
Donnerstag, 06. Februar 2025

A N K L A G E    
gegen Bertrand DAYER wegen einer Reihe von OFFIZIALDELIKTEN am Kantonsgericht Wallis
 
Sehr geehrte Mitglieder von Parlament und Justizkommission
 
Wir erstatten hier Anzeige wegen krassem Amtsmissbrauch und ein-deutigen Offizialdelikten, welche von Amtes wegen ohne Antrag der Anzeiger gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung umgehend in die Ermittlungen und Strafverfolgung zu schicken sind. 
Wenn Parlament und Justizkommission nicht länger perfid in Amtskorrup-tion schwelgen wollen, haben sie die Strafverfolgung durch unbefangene Sonderermittler auszulösen. 
 
Die A n k l a g e
 
1. Illegales Einmischen von B. Dayer in deutschsprachige Verfahren, die seit 2019 unter den beiden Schwachköpfen J. Emonet und D. Lehner laufen und Hr. Dayer nicht das Geringste angeben. Gegen D. Lehner sind eine Reihe von Strafanzeigen eingereicht, sogar vor Bundesge-richt, die Entscheide dort werden erwartet. 
Gegen J. Emonet kommt es ebenfalls zu Strafanzeigen und Schaden-ersatzklagen. Von 2022 bis 2025 hat J. Emonet keine einzige Eingabe in casu von Rechtsuchenden beantwortet. Das Chaos bei ihm ist per-fekt. Er hat es sogar fertiggebracht, dass der Fall C. Melly-Basili an vier verschiedenen Abteilungen läuft, ohne dass die Abteilungen unterei-nander davon wissen. Die Kapitulation dieser Dreckjustiz ist in einer Vielzahl von Verfahren eingetreten.  
 
2. J. Emonet vom Kantonsgericht hatte Mitte 2024 eine unmissverständli-che Frist bekommen, auf zwei explizite Aufsichtsbeschwerden zu antworten, um mit seinem angerichteten Chaos, seiner krassen Unter-lassung im Amt und seiner Inkompetenz aufzuräumen und sich der gesetzlich ordentlichen Rechtspflege zu stellen. 
Wir gehen davon aus, dass J. Emonet wegen seine Justizversagens in eine empfindliche Sackgasse geriet. Mitte 2024 liess er die Fristen für eine kompetente Antwort verstreichen. 
Von seiner Antwort sollten die geplanten zwingenden Anklagen straf- und zivilrechtlich gegen ihn abhängen. 
Im Walliser Justizterror kommt es jetzt knüppeldick. 
Es wurde am Kantonsgericht unter Beihilfe von B.- Dayer simuliert, wie wenn die Post ihre Besorgungen nicht richtig gemacht hätte. 
Der Savoyarde J. Emonet (Sembrancher) liess B. Dayer (Mittelwallis) die Eingabeakten der Aufsichtsbeschwerde A und B an den Ab-sender zurückschicken – unerledigter Dinge. 
Überhaupt – was machen diese Justizhalunken an deutschsprachigen Verfahren, die seit 2019 laufen, auch am Bundesgericht. 
Fedpol und Kripo Wallis haben nun dieses kriminelle Gebaren 
schonungslos aufzuklären – sie haben nebst der Täuschung mit fal-schen Tatsachen zur Post einen Rapport zu den genauen Vorge-hensweisen der Angeklagten im Detail zu erstellen, wieder von Amtes wegen. Fedpol und Kripo Wallis haben ihre Ermittlungsprotokolle zwingend mit der Anhörung der Anzeiger zu ergänzen.
 
3. B. Dayer und J. Emonet werden der höchsten Justizkriminalität beschuldigt, sie sind umgehend einzuklagen, von Amtes wegen, weil es sich um OFFIZIALDELIKTE handelt, die ohne Antrag des Anzeigers umgehend in die Strafverfolgung zu schicken sind. 
Das Strafrecht fordert mehr als ein Jahr Knast für B. Dayer vor, 
für J. Emonet min. 2 Jahre Haft. 
 
4. B. Dayer und J. Emonet wird aktenkundig nachgewiesen, dass diese ins organisierte Verbrechen bei der Walliser Terrorjustiz hineingeraten sind. Sie haben sieben Strafanzeigen mit Offizialdelikten gegen Staatspersonal unter Vorsatz unterschlagen – 2022 bis 2025. 
Für den Anzeiger hier gilt unbestritten Gerichtstand im Wohnsitz im EU-Raum. Trotzdem brachte J. Emonet es fertig, dem Stümper D. Lehner unter die Arme zu greifen – er wollte die Meinungsfreiheit von NEUES OBERWALLIS einschränken – ohne Erfolg, 12 Strafanzeigen mit schwersten Justizverbrechen laufen gegen ihn, von 2019 bis 2025 war alles für die Katz, Wallis ist nicht Gerichtstand. 
Der Walliser Staatskanzlei und dem Rechtsdienst des Finanzdeparte-mentes wurde Schadenersatz von Fr. 110 000.- gestellt, für den illega-len Justizterror von 2019 – 2024. Die Kanzleischlampe primitiver Ras-se antwortet nie. Dutzende Eingaben blieben unbeantwortet. 
Das ist kein Staat, das ist ein Schweinebetrieb, den der Steuerzahler finanziert.
Merken Sie, warum diese Intrigen-Justiz ineffizient und obendrein noch kriminell ist.?  
 
5. B. Dayer wird weiter beschuldigt, eine Staatshaftung über mehr als Fr. 8 000.- torpedieren zu wollen, welche korrekt ans Walliser Finan-zinspektorat gerichtet wurde, weil die Staatshaftung beim Rechtdienst des Finanzdepartementes bzw. beim Finanzinspektorat zu erledigen ist. 
Wo der Staat Staatsopfer schafft, müssen diese keine Prozesse füh-ren, auch ein Dreckstaat Wallis hat seine Wiedergutmachung unver-züglich zu leisten. Amen. 
              
J- Emoent – Justzterrorist 
ohne Gewissen und ordentloiche Rechtspflege, ein Chaos-Schwein in Mitten einer absoluten KAPITULATION der Terrorjustiz Wallis primitiver Rasse. 
Savoyarden verschwindet! Ihr stinkt vor Korruption. 
Die Schweine werden die Summer der Offizialdelikte nicht überstehen! 
 
Sofortmassnahmen 
gegen Bertrand DAYER ergreifen, gemäss Strafrecht droht ihm über ein Jahr Haft. Strafverfolgung von Amtes wegen – wir machen diesem Dreckstaat Wallis Beine. 
 
1. Justizkommission und Parlament erhalten eine Frist bis Freitag 28. Feb. 2025 zu reagieren und die Sonderermittler für die Strafverfol-gung bekannt zu geben – es geht um klare Offizialdelikte, welche auch ein Terrorstaat Wallis umgehend von Amtes wegen zu verfolgen hat, ohne Antrag oder Unterschrift der Anzeiger. 
Das Strafrecht sind in casu folgendes Strafmass als Haft vor:
Für J. Emonet 2 Jahre Knast 
Für Bertrand DAYER 1 Jahr Knast
 
2. Beiden Angeklagten ist jeglicher Zutritt zu öffentlichen Amtslokalen per sofort zu verbieten. 
3. Für beide ist ein Berufsverbot zu erlassen und ihnen ist das An-waltspatent zu entziehen, zuständig ist der absolute Schulknabe F. Favre – auf seinem Posten zu über 95 % unqualifiziert. 
 
4. Die Staatshaftung ist beim Rechtsdienst des Finanzdepartemen-tes zu eröffnen. Sowohl bei der Strafverfolgung wie bei der Staatshaf-tung ist das rechtliche Gehör gemäss Bundesverfassung beim Anzei-ger zwingend erforderlich. Nur so kann die schonungslose Aufklärung rechtstaatlich ordentlich über die Bühne gehen. Die Prozesse sind öf-fentlich zu führen, weil der Steuerzahler ein Anrecht auf die ausgeüb-ten Verbrechen hat, die er vorfinanziert hat. 
Schadenersatz inkl. Menschenrechtsverletzungen :
Für J. Emonet 1 Mio. CHF 
Für Bertrand DAYER Fr. 100 000.-
 
5. Es gilt auch der Straftatbestand HOCHVERRAT am RECHTSTAAT SCHWEIZ. Deshalb hat das Walliser Parlament den Bund einzuschalten und dem Anzeiger zu berichten. 
 
Mit freundlichen Grüssen
 
NEUES OBERWALLIS 
 
Zusammen mit den Organisationen gegen die Terrorjustiz und deren Banden. 
 
Die KAPITULATION der Walliser Justiz ist TATSACHE !
 

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