2020 neue STRAFTATBESTÄNDE gegen D. Lehner St-A Visp
Freitag, 24. Januar 2020

2020 jetzt STRAFVERFOLGUNG gegen D. Lehner und die Gruppe G5

Aus den bisherigen Analysen zum Staat Wallis über einen Zeitraum von zehn Jahren kommt man zum Schluss:

allen bei Staatsanwaltschaft Oberwallis sind Amtsmissbrauch und Straftatbestände nachgewiesen.

  1. Dass sich das "Baby" bei der führungslosen Staatsanwaltschaft in Visp jetzt noch in einen bandenmässigen Komplott der Gruppe G5 verwickelt ist, ruft nach neuen Untersuchungen und STRAFANZEIGEN gegen ihn und seine Bande!
     
  2. Ihm wird schwerste Befangenheit vorgeworfen. Nur er ist so naiv, dass er in der Gruppe G5 als privater Kläger und gleichzeitig als Verfahrensleiter auftreten will. Ein Ding der Unmöglichkeit! Es braucht in der Sache einen unabhängigen Sonderstaatsanwalt – deutschsprachig gibt es nur Frau Lucie Wellig Mäder, aber die gehört auch zum Justizkörper! Also muss es ein Ausserkantonaler richten!
     
  3. D. Lehner und der Walliser Strafkammer werden schwere Formfehler vorgeworfen – wie in den Kinderschuhen – Aussagen von Starjuristen.
     
  4. D. Lehner muss sich weiter verantworten, dass er bei staatsopfern Finderabdrücke etc. anordnet und die Täterschaft in der Justiz verschont. Liegt hier ein Abschreckungsgrund gegenüber den Bürgern vor. Das ist nun von internationalen Organisationen hinsichtlich Menschenrechte zu prüfen.
     
  5. Weiter weiss die bandenmässige Gruppe G5 des Staates Wallis nicht, dass umfangreiche neue Ergänzungsverfahren u.a. auf Bundesebene laufen.
    Die Zuständigkeit für das Verfahren hat das Bundesgericht noch nicht beantwortet - die Eigaben sind hinterlegt.

     
  6. Zum kriminellen Treiben der Gruppe G5 muss das Präsidium des Walliser Grossen Rates in Sitten innert Frist zur kriminellen Rachsucht gegenüber Bürgern Stellung beziehen. Geschieht dies nicht, erfolgen umfangreiche STRAFANZEIGEN – jetzt auch gegen das Walliser Kantonsparlament und die Walliser exekutive, welche die Täterschaft auf der Lohnliste des Staates hat.

Alle Beteiligte der Gruppe G5 sind umgehend im Amt freizustellen, von Amtes wegen.

 

 

 

 


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